Einkommensteuer — Immobilien

Ob eine Solar- oder Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge beim Kauf einer Immo­bi­lie der Grund­er­werb­steu­er unter­liegt oder nicht, hängt sowohl von der Bau­form als auch der Nut­zung ab.
Bei einer Kapi­tal­ge­sell­schaft kommt es nicht dar­auf an, ob ein Grund­stücks­han­del nach­hal­tig erfolgt, um für die erwei­ter­te Kür­zung schäd­lich zu sein.
Selbst wenn ein Grund­stück schon vor 2025 über­tra­gen wur­de und gegen den ehe­ma­li­gen Eigen­tü­mer damit kei­ne Grund­steu­er ab 2025 fest­ge­setzt wird, kann er sich gegen einen Grund­la­gen­be­scheid weh­ren, der ihm gegen­über erlas­sen wur­de.
Wenn die Arbeits­zeit am ver­mie­te­ten Objekt min­des­tens ein Drit­tel der gesam­ten Arbeits­zeit im Rah­men der Ver­miet­er­tä­tig­keit aus­macht, kann auch eine Feri­en­woh­nung eine ers­te Tätig­keits­stät­te sein, womit Fahrt­kos­ten im Rah­men der Ent­fer­nungs­pau­scha­le abzieh­bar sind.
Die Ver­mie­tung frem­den Grund­be­sit­zes ist auch dann schäd­lich für die erwei­ter­te Kür­zung bei der Gewer­be­steu­er, wenn sie nicht mit Gewinn­erzie­lungs­ab­sicht erfolgt.
In bestimm­ten Fäl­len liegt auch bei einer gro­ßen Zahl von Immo­bi­li­en­ver­käu­fen kurz nach Ablauf der Fünf-Jah­res-Frist kein gewerb­li­cher Grund­stücks­han­del vor.
Laut einer Umfra­ge hat sich die Grund­steu­er­be­las­tung durch die Grund­steu­er­re­form für zwei Drit­tel der Immo­bi­li­en­ei­gen­tü­mer erhöht.
Der Euro­päi­sche Gerichts­hof muss ent­schei­den, ob ein in Deutsch­land steu­er­pflich­ti­ger Schwei­zer eben­falls die Steu­er­ermä­ßi­gun­gen für Hand­wer­k­erleis­tun­gen und haus­halts­na­he Dienst­leis­tun­gen in Anspruch neh­men darf.
Ein Gar­ten­grund­stück in einem Land­schafts­schutz­ge­biet kann bei der Grund­steu­er nicht ein­fach mit dem Boden­richt­wert für bau­rei­fes Land ange­setzt wer­den.
Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat die Ver­fas­sungs­be­schwer­de gegen den Soli­da­ri­täts­zu­schlag in sei­ner aktu­el­len Form abge­wie­sen.