Einkommensteuer — Immobilien

Die Steu­er­ermä­ßi­gung für eine ener­ge­ti­sche Maß­nah­me gibt es erst, wenn die­se abge­schlos­sen ist, was auch die voll­stän­di­ge Bezah­lung der Rech­nung vor­aus­setzt.
Nach­dem beim Finanz­ge­richt Nie­der­sach­sen ein Mus­ter­ver­fah­ren zur Ver­fas­sungs­kon­for­mi­tät der neu­en Grund­steu­er in Nie­der­sach­sen anhän­gig ist, hat das Lan­des­amt für Steu­ern das Ruhen ent­spre­chen­der Ein­spruchs­ver­fah­ren ange­ord­net.
Den Steu­er­bo­nus für Hand­wer­k­erleis­tun­gen gibt es nur, wenn dafür bereits eine Rech­nung aus­ge­stellt und die Leis­tung erbracht wor­den ist, wes­halb Vor­aus­zah­lun­gen im Vor­jahr vom Finanz­amt in der Regel nicht aner­kannt wer­den.
Die Aus­ga­ben für die Sanie­rung eines schad­stoff­be­las­te­ten Hau­ses kön­nen als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung abzieh­bar sein, was im Fall eines Abris­ses und Neu­baus aber nur dann gilt, wenn die­ser unver­meid­lich war.
Weil das Bun­des­mo­dell für die Grund­steu­er kei­ne Mög­lich­keit vor­sieht, einen tat­säch­lich deut­lich gerin­ge­ren Ver­kehrs­wert nach­zu­wei­sen, hat der Bun­des­fi­nanz­hof in zwei Fäl­len die Aus­set­zung der Voll­zie­hung des Grund­steu­er­wert­be­scheids gewährt.
Weil das Bun­des­mo­dell für die Grund­steu­er kei­ne Mög­lich­keit vor­sieht, einen tat­säch­lich deut­lich gerin­ge­ren Ver­kehrs­wert nach­zu­wei­sen, hat der Bun­des­fi­nanz­hof in zwei Fäl­len die Aus­set­zung der Voll­zie­hung des Grund­steu­er­wert­be­scheids gewährt.
Die Rück­gän­gig­ma­chung des Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trags für eine nun steu­er­be­frei­te Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge ist jeden­falls vor­erst rech­tens.
Eine Betriebs­ver­pach­tung ist nicht kür­zungs­schäd­lich, wenn die wesent­li­chen Betriebs­ge­gen­stän­de ver­mie­tet wer­den und aus­schließ­lich aus eige­nen Grund­be­sitz bestehen.
Mit Ver­zö­ge­rung und deut­lich redu­zier­tem Umfang ist das Wachs­tums­chan­cen­ge­setz doch noch ver­ab­schie­det wor­den und in Kraft getre­ten.
Die unent­gelt­li­che Über­las­sung einer Immo­bi­lie an die Eltern oder Schwie­ger­el­tern zählt nicht als Eigen­nut­zung und ver­hin­dert damit nicht, dass ein steu­er­pflich­ti­ger Spe­ku­la­ti­ons­ge­winn ent­ste­hen kann.