Einkommensteuer — Immobilien

Ein ein­zel­ner Ver­mie­tungs­ver­such genügt nicht, um neben dem geplan­ten Ver­kauf ein Ver­mie­tungs­ab­sicht nach­zu­wei­sen.
Wegen der anhän­gi­gen Ver­fas­sungs­be­schwer­de erge­hen Ein­heits­wert­fest­stel­lun­gen und Beschei­de über die Grund­steu­er­mess­be­trä­ge nur noch vor­läu­fig.
Eine Ver­mie­tung mit Ver­kaufs­ab­sicht führt nicht auto­ma­tisch dazu, dass der Wer­bungs­kos­ten­ab­zug weg­fällt.
Wenn es der Bun­des­re­gie­rung gelingt, ihren Gesetz­ent­wurf auch im Bun­des­rat durch­zu­set­zen, wer­den in den nächs­ten bei­den Jah­ren jeweils das steu­er­freie Exis­tenz­mi­ni­mum ange­ho­ben und der Tarif­ver­lauf ent­spre­chend ange­passt.
Für die Steu­er­be­güns­ti­gung muss die Hand­wer­k­erleis­tung im Haus­halt erbracht wor­den sein und nicht in der Werk­statt des Hand­wer­kers.
Auch wenn die Immo­bi­lie selbst unent­gelt­lich erwor­ben wur­de, sind die Anschaf­fungs­ne­ben­kos­ten einer ver­mie­te­ten Immo­bi­lie als Wer­bungs­kos­ten abzieh­bar.
Wäh­rend die Finanz­äm­ter in eini­gen Bun­des­län­dern das Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts abwar­ten, wei­sen ande­re Finanz­äm­ter Anträ­ge auf Auf­he­bung des Ein­heits­werts­be­scheids umge­hend zurück.
Es gibt Neu­es zur Sanie­rung asbest­hal­ti­ger Dächer und der Dach­ver­pach­tung gegen Über­nah­me der Dach­sa­nie­rung.
Auch für Kos­ten für die Neu­an­la­ge eines Gar­tens gewährt der Bun­des­fi­nanz­hof die Steu­er­ermä­ßi­gung für Hand­wer­k­erleis­tun­gen.
Dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt liegt wie­der ein­mal eine Ver­fas­sungs­be­schwer­de zur Grund­steu­er vor. Wer sich für den Fall des Erfolgs die­ser Beschwer­de noch die Grund­steu­er für 2011 sichern will, muss noch vor dem Jah­res­wech­sel aktiv wer­den.