Einkommensteuer — Immobilien

Wei­ter­hin ist nicht abseh­bar, ob die steu­er­li­che För­de­rung für eine ener­ge­ti­sche Gebäu­de­sa­nie­rung noch umge­setzt wird.
Wird ein Über­zie­hungs­kre­dit vor der Wert­stel­lung eines lang­fris­ti­gen Dar­le­hens vor­über­ge­hend mit Eigen­mit­teln aus­ge­gli­chen, sind die Zin­sen für das Dar­le­hen selbst nicht abzieh­bar.
Mit einem inter­es­san­ten Modell las­sen sich Dar­le­hens­zin­sen für ein pri­vat genutz­tes Haus zumin­dest teil­wei­se steu­er­lich gel­tend machen.
Auch dies­mal gibt es zum Jah­res­wech­sel eine Rei­he von Ände­run­gen im Steu­er­recht. Pro­fi­tie­ren kön­nen vor allem Fami­li­en.
Für Alt­fäl­le hat der Bun­des­fi­nanz­hof ent­schie­den, dass ein Leer­stand allei­ne noch kein Grund ist, die Inves­ti­ti­ons­zu­la­ge für Miet­woh­nun­gen zu strei­chen.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat in meh­re­ren Fäl­len ent­schie­den, wie der Vor­steu­er­ab­zug für die Errich­tung oder Reno­vie­rung von Dächern für Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen zu hand­ha­ben ist.
Das jetzt beschlos­se­ne Steu­er­ver­ein­fa­chungs­ge­setz 2011 ent­hält vie­le klei­ne­re Ver­ein­fa­chun­gen im Steu­er­recht sowie die Abschaf­fung der Signa­tur­pflicht für elek­tro­ni­sche Rech­nun­gen.
Die Bun­des­län­der haben eine Lis­te von Vor­schlä­gen prä­sen­tiert, die die Steu­er­ver­ein­fa­chung wei­ter vor­an­trei­ben soll.
In Baden-Württ­tem­berg steigt die Grund­er­werb­steu­er am 5. Novem­ber von 3,5 % auf 5,0 %.
Eine Kom­mu­ne darf Pfle­ge­heim­be­woh­nern kei­ne Zweit­woh­nungsteu­er für ihre bis­he­ri­ge Woh­nung abfor­dern.