Einkommensteuer — Immobilien

Nord­rhein-West­fa­len hat die Grund­er­werb­steu­er auf 5 % erhöht, Baden-Würt­tem­berg und Rhein­land-Pfalz wol­len bald nach­zie­hen.
Dient die Ablö­sung eines Erb­bau­rechts dazu, ein neu­es Erb­bau­recht mit höhe­ren Erb­bau­zin­sen zu gewäh­ren, sind die damit ver­bun­de­nen Kos­ten sofort als Wer­bungs­kos­ten abzieh­bar.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat zwei neue Urtei­le zum gewerb­li­chen Grund­stücks­han­del gefällt.
Über­ra­schend hat der Bun­des­rat bei­de aktu­el­len Steu­er­ge­set­ze mit Ver­ein­fa­chungs- und Erleich­te­rungs­re­ge­lun­gen abge­lehnt.
So lan­ge ein nota­ri­ell beur­kun­de­tes Vor­kaufs­recht noch wäh­rend der Ver­mö­gens­aus­ein­an­der­set­zung ver­ein­bart wird, ist auch der spä­te­re Kauf auf­grund die­ses Vor­kaufs­rechts grund­er­werb­steu­er­frei.
Ein Finanz­ge­richt hat beim Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ange­fragt, ob die frü­he­re Grund­er­werb­steu­er­pflicht für Grund­stücks­über­tra­gun­gen zwi­schen ein­ge­tra­ge­nen Lebens­part­nern ver­fas­sungs­wid­rig ist.
Durch ein neu­es Gesetz wer­den ab 2012 ener­ge­ti­sche Sanie­rungs­maß­nah­men an Wohn­ge­bäu­den steu­er­lich geför­dert.
Wenn die Bei­tei­li­gung an der Feri­en­im­mo­bi­li­en­ge­sell­schaft rein pri­va­ter Natur ist, darf das Finanz­amt auch nicht die Nut­zung der Immo­bi­lie als ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung oder Kapi­tal­erträ­ge ver­steu­ern.
Thü­rin­gen zieht jetzt nach und erhöht die Grund­er­werb­steu­er ab dem 7. April 2011 eben­falls auf 5,0 %.
Weil die rück­wir­ken­de Ver­län­ge­rung der Spe­ku­la­ti­ons­frist teil­wei­se ver­fas­sungs­wid­rig war, hat die Finanz­ver­wal­tung jetzt gere­gelt, wie in den noch offe­nen Fäl­len zu ver­fah­ren ist.