Einkommensteuer — Immobilien

Zur Bekämp­fung des dro­hen­den Abschwungs hat die Gro­ße Koali­ti­on ein umfang­rei­ches Inves­ti­ti­ons­pa­ket beschlos­sen.
Auf Druck der Kom­mu­nen soll der Grund­steu­er­erlass bei unver­schul­de­tem Leer­stand zumin­dest ein­ge­schränkt wer­den.
Der maxi­ma­le Steu­er­ab­zug für Haus­halts­hil­fen wird mehr als ver­drei­facht.
Die Finanz­ver­wal­tung akzep­tiert nun eine gene­rel­le Vor­steu­er­auf­tei­lung für Anschaf­fungs- und Her­stel­lungs­kos­ten bei gemischt genutz­ten Gebäu­den.
Wenn die Reno­vie­rung ein­deu­tig der geplan­ten Ver­mie­tung zuzu­rech­nen ist, kann auch die typi­sie­ren­de Betrach­tung des Bun­des­fi­nanz­hofs durch­bro­chen wer­den.
Mit dem Steu­er­bü­ro­kra­tie­ab­bau­ge­setz will das Finanz­mi­nis­te­ri­um vor allem die elek­tro­ni­sche Daten­über­mitt­lung zwi­schen Steu­er­zah­lern und Finanz­ver­wal­tung wei­ter aus­bau­en.
Steht eine Woh­nung schon län­ger leer, muss der Ver­mie­ter sich aktiv um einen Mie­ter bemü­hen, um eine Ver­mie­tungs­ab­sicht nach­zu­wei­sen und den Wer­bungs­kos­ten­ab­zug zu behal­ten.
Kos­ten für einen durch Schim­mel­be­fall in der alten Woh­nung aus­ge­lös­ten Umzug sind nicht ohne wei­te­res als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung abzieh­bar.
Der Regie­rungs­ent­wurf zum Jah­res­steu­er­ge­setz 2009 mit Ände­run­gen für alle Steu­er­zah­ler liegt vor.
Nun hat auch der Bun­des­rat dem Eigen­heim­ren­ten­ge­setz zuge­stimmt, womit das Wohn-Ries­tern rück­wir­kend ab Anfang 2008 star­ten kann.