Einkommensteuer — Immobilien

Rei­ne Pla­nungs­leis­tun­gen unter­lie­gen nicht der Bau­ab­zugs­steu­er.
Die Abgren­zung zwi­schen land­wirt­schaft­li­chem Hilfs­ge­schäft und gewerb­li­chem Grund­stücks­han­del rich­tet sich danach, ob sich Ihre Akti­vi­tät auf Par­zel­lie­rung und Ver­äu­ße­rung beschränkt oder dar­über hin­aus­geht.
Ein Bün­del von Erhal­tungs­maß­nah­men an einem Miet­wohn­ge­bäu­de muss nicht getrennt, son­dern kann auch als ein­heit­li­cher Vor­gang bewer­tet wer­den.
Ent­steht durch den Umbau eines Bal­kons zusätz­li­cher umbau­ter Raum, so sind die Kos­ten unab­hän­gig von der Höhe nach­träg­li­che Her­stel­lungs­kos­ten.
Die Abschaf­fung der Eigen­heim­zu­la­ge zum 1. Janu­ar 2006 ist jetzt beschlos­se­ne Sache.
Kos­ten für die Schim­mel­be­sei­ti­gung sind nicht als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung abzieh­bar, kön­nen jedoch Wer­bungs­kos­ten bei den Ein­künf­ten aus Ver­mie­tung und Ver­pach­tung sein.
Mit­ei­gen­tü­mer eines Wohn­ge­bäu­des müs­sen ihr Wahl­recht über die linea­re und degres­si­ve AfA nicht ein­heit­lich aus­üben.
Noch vor dem Jah­res­wech­sel und damit mit Wir­kung zum 1. Janu­ar 2006 will die neue Bun­des­re­gie­rung ein steu­er­li­ches Sofort­pro­gramm umset­zen.
Ein biß­chen Aus­ga­ben­kür­zung und viel Steu­er­erhö­hung fin­det sich in der Finanz­pla­nung der Groß­ko­ali­tio­nä­re.
Es ist grund­sätz­lich davon aus­zu­ge­hen, dass jemand, der eine Immo­bi­lie fremd ver­mie­tet hat, mit der Absicht han­delt, Ein­künf­te zu erzie­len.