Einkommensteuer — Immobilien

Das Steu­er­ver­güns­ti­gungs­ab­bau­ge­setz der Regie­rung ent­hält eine Rei­he von Rege­lun­gen, die Ver­mie­tern zum Nach­teil gerei­chen, aber mehr Geld in die Kas­sen brin­gen sol­len.
Die Steu­er­plä­ne der Koali­ti­on ent­hal­ten eine dras­ti­sche Kür­zung der Eigen­heim­zu­la­ge und der Ein­kom­mens­gren­zen für deren Bezug.
Ein zins­güns­ti­ges Dar­le­hen durch Ange­hö­ri­ge kann in Bezug auf die Eigen­heim­zu­la­ge för­de­rungs­schäd­lich sein.
Beim Fehl­schla­gen des Bau­pro­jek­tes kön­nen geleis­te­te Anzah­lun­gen als Wer­bungs­kos­ten bei den Ein­künf­ten aus Ver­mie­tung und Ver­pach­tung abge­zo­gen wer­den.
Auf­wen­dun­gen für eine Asbest­sa­nie­rung kön­nen als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung aner­kannt wer­den.
Grund­stücks­über­tra­gun­gen zwi­schen Part­nern einer nicht­ehe­li­chen Lebens­ge­mein­schaft sind nicht von der Grund­er­werb­steu­er befreit.
Wird eine zula­gen­be­güns­tig­te Woh­nung dem eige­nen Kind über­las­sen, besteht kein Anspruch auf eine Kin­der­zu­la­ge.
Eine Sanie­rung führt nur zu einer Eigen­heim­zu­la­ge von 2500 DM jähr­lich.
Bei der Bean­tra­gung der Eigen­heim­zu­la­ge müs­sen Sie nicht unbe­dingt die amt­li­chen Vor­dru­cke ver­wen­den.
Finan­zie­rungs­kos­ten für einen Aus­bau oder eine Erwei­te­rung kön­nen als Vor­kos­ten berück­sich­tigt wer­den, wenn Ihnen das Eigen­tum noch im Jahr der Fer­tig­stel­lung über­tra­gen wird.