Einkommensteuer — Immobilien

Ist nur ein Mit­ei­gen­tü­mer einer Woh­nung berech­tigt, die Eigen­heim­zu­la­ge zu bean­spru­chen, dann erhält er trotz­dem die Eigen­heim­zu­la­ge unge­kürzt.
Die auf Ende 2000 befris­te­ten öko­lo­gi­schen Zusatz­för­de­run­gen nach dem Eigen­heim­zu­la­gen­ge­setz sind durch Geset­zes­än­de­run­gen noch­mals um zwei wei­te­re Jah­re ver­län­gert wor­den.
Für die Gewäh­rung von Bau­kin­der­geld ist die Haus­halts­zu­ge­hö­rig­keit des Kin­des bei der Woh­nungs­an­schaf­fung ent­schei­dend.
Ein Miet­ver­hält­nis zwi­schen Ehe­gat­ten wird nicht aner­kannt, wenn bei­de Ehe­gat­ten in der ver­mie­te­ten Woh­nung leben.
Sie kön­nen die Eigen­heim­zu­la­ge schon dann bean­spru­chen, wenn Sie eine Eigen­tums­woh­nung anschaf­fen, für die noch kei­ne Tei­lungs­er­klä­rung exis­tiert, und an der Sie dem­zu­fol­ge noch kein Eigen­tum haben.
Geld- oder Sach­leis­tun­gen kön­nen auch zu den Ein­nah­men aus Ver­mie­tung und Ver­pach­tung gehö­ren.
Die vor­weg­ge­nom­me­ne Erb­fol­ge beim Erwerb einer Woh­nung ist bei der Bemes­sungs­grund­la­ge für die Eigen­heim­zu­la­ge zu berück­sich­ti­gen.
Ver­lus­te aus Ver­mie­tung kön­nen von Ihnen nur dann steu­er­min­dernd gel­tend gemacht wer­den, wenn Sie mit einer Ein­kunfts­er­zie­lungs­ab­sicht gehan­delt haben.
Beim Erwerb unter Ehe­gat­ten ist eine Woh­nung oder ein Anteil dar­an nicht zula­gen­be­güns­tigt.
Auf­grund der über­mä­ßi­gen Belas­tung durch die rasant stei­gen­den Mine­ral­öl­prei­se wur­de per Gesetz die Gewäh­rung eines Heiz­kos­ten­zu­schus­ses ver­fügt.