Einkommensteuer — Ehepartner und Kinder

Der Umzug in eine grö­ße­re Woh­nung, um erst­mals ein Arbeits­zim­mer ein­zu­rich­ten, ist nicht aus­schließ­lich beruf­lich ver­an­lasst und führt daher nicht zu abzieh­ba­ren Umzugs­kos­ten.
Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat die Ver­fas­sungs­be­schwer­de gegen den Soli­da­ri­täts­zu­schlag in sei­ner aktu­el­len Form abge­wie­sen.
Auch wenn die Mit­glied­schaft in einem Fit­ness­stu­dio not­wen­dig ist, um an einem dort ange­bo­te­nen medi­zi­nisch not­wen­di­gen Trai­ning teil­zu­neh­men, sind die Mit­glieds­bei­trä­ge nicht als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung abzieh­bar.
Neben der E-Rech­nung, der Grund­steu­er­re­form und höhe­ren Frei­be­trä­gen gibt es vie­le wei­te­re Ände­run­gen, auf die sich die Steu­er­zah­ler 2025 ein­stel­len müs­sen.
Mit dem Steu­er­fort­ent­wick­lungs­ge­setz wird der Ein­kom­men­steu­er­ta­rif für 2025 und 2026 ange­passt und das Kin­der­geld erhöht.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat gere­gelt, wie der Nach­weis der Zwangs­läu­fig­keit für die Kos­ten eines Medi­ka­ments nach der Ein­füh­rung des E-Rezepts erfol­gen soll.
Nach zahl­rei­chen Anpas­sun­gen wäh­rend des Gesetz­ge­bungs­ver­fah­rens ist das Jah­res­steu­er­ge­setz 2024 nun ver­ab­schie­det und bringt neben einer Neu­re­ge­lung der umsatz­steu­er­li­chen Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung vie­le wei­te­re Ände­run­gen im Steu­er­recht.
Sofern das eige­ne Ein­kom­men bereits über dem Exis­tenz­mi­ni­mum liegt, sind die Kos­ten für einen Pro­zess zur Erlan­gung nach­ehe­li­chen Unter­halts nicht als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung abzieh­bar.
Jahr für Jahr stei­gen die Ein­nah­men der Kom­mu­nen aus der Hun­de­steu­er — inner­halb von zehn Jah­ren um sat­te 41 %.
Nach wie vor set­zen mehr zusam­men­ver­an­lag­te Paa­re auf die belieb­te Steu­er­klas­sen­kom­bi­na­ti­on III/V statt auf das Fak­tor­ver­fah­ren der Kom­bi IV/IV.