Einkommensteuer — Ehepartner und Kinder

Ab 2027 soll das Kin­der­geld ab dem zwei­ten Kind antrags­los aus­ge­zahlt wer­den, in einer spä­te­ren Stu­fe dann auch für Erst­ge­bo­re­ne.
Eine Ent­las­tung von nied­ri­gen und mitt­le­ren Ein­kom­men ab 2027 wird nach den Plä­nen der Gro­ßen Koali­ti­on durch Anhe­bung der Rei­chen­steu­er und Kür­zung des Steu­er­bo­nus für Hand­wer­k­erleis­tun­gen gegen­fi­nan­ziert.
Im Refe­ren­ten­ent­wurf für das Jah­res­steu­er­ge­setz sind neben einer Neu­re­ge­lung der umsatz­steu­er­li­chen Organ­schaft und einer gesetz­li­chen Fest­schrei­bung der Kauf­preis­auf­tei­lung für Immo­bi­li­en haupt­säch­lich Detail­än­de­run­gen ent­hal­ten.
Die rück­wir­kend ab dem 1. Janu­ar 2026 ein­ge­führ­te För­de­rung für pri­va­te Elek­tro­fahr­zeu­ge kann ab sofort online bean­tragt wer­den.
Eine bestehen­de Fest­set­zung von Nach­zah­lungs- oder Erstat­tungs­zin­sen bleibt auch nach einem Antrag auf Ände­rung der Ver­an­la­gungs­form bestehen.
Eine deut­lich höhe­re Hun­de­steu­er für Zweit- und wei­te­re Hun­de ist grund­sätz­lich zuläs­sig und nur in beson­ders extre­men Fäl­len rechts­wid­rig.
Je nach Fahr­zeug­typ, Haus­halts­ein­kom­men und Fami­li­en­grö­ße erhal­ten Käu­fer eines neu­en Elek­tro- oder Hybrid­fahr­zeugs ab 2026 wie­der eine staat­li­che För­de­rung von 1.500 Euro bis 6.000 Euro.
Unter­halts­leis­tun­gen in Form von Geld­zu­wen­dun­gen sind ab 2025 nur noch dann steu­er­lich abzieh­bar, wenn sie per Über­wei­sung auf das Kon­to des Unter­halts­emp­fän­gers erfol­gen.
Dass der Gesetz­ge­ber die Bei­trä­ge zu einer frei­wil­li­gen Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung vom Son­der­aus­ga­ben­ab­zug aus­schließt, sofern der Höchst­be­trag bereits durch Pflicht­bei­trä­ge zur Basis­ab­si­che­rung aus­ge­schöpft wur­de, ist ver­fas­sungs­kon­form.
Der Scha­den aus einem Trick­be­trug ist kei­ne außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung, wenn der Betrug durch ein­fa­che Maß­nah­men zu ver­hin­dern gewe­sen wäre und der Ver­mö­gens­ver­lust nicht die Exis­tenz­grund­la­ge angreift.