Einkommensteuer — Ehepartner und Kinder

Es ist ver­fas­sungs­ge­mäß, dass Allein­er­zie­hen­de Eltern kei­nen Anspruch auf den Split­ting­ta­rif haben.
Das von einem Ver­sor­gungs­werk an den über­le­ben­den Ehe­gat­ten gezahl­te Ster­be­geld ist Teil der steu­er­pflich­ti­gen Ren­te.
Auch bei bereits bestands­kräf­ti­gen Steu­er­be­schei­den ist eine nach­träg­li­che Berück­sich­ti­gung des Son­der­aus­ga­ben­ab­zugs bei einer Bonus­zah­lung der Kran­ken­kas­se mög­lich.
Die Kos­ten für die Rei­se zum im Aus­land leben­den Kind kön­nen nicht als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung steu­er­lich gel­tend gemacht wer­den.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat bekannt gege­ben, in wel­chen Ver­fah­ren 2017 vor­aus­sicht­lich ein Urteil fal­len wird.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat sei­ne Ver­wal­tungs­an­wei­sung zum Steu­er­vor­teil für haus­halts­na­he Dienst­leis­tun­gen und Hand­wer­k­erleis­tun­gen umfas­send über­ar­bei­tet.
Das Kin­der­geld für Kin­der im Aus­land soll auf die dor­ti­gen Lebens­hal­tungs­kos­ten ange­passt wer­den. Zudem sind Anträ­ge in allen Fäl­len nur noch sechs Mona­te rück­wir­kend mög­lich.
Ohne aus­drück­li­che Anga­be zur Zah­lungs­ab­sicht darf das Finanz­amt grund­sätz­lich davon aus­ge­hen, dass die Zah­lung eines Ehe­gat­ten je zur Hälf­te die Steu­er­schuld bei­der Ehe­leu­te aus­glei­chen soll.
Auch bei gesund­heits­ge­fähr­den­den Bau­män­geln hält der Bun­des­fi­nanz­hof dar­an fest, dass die Kos­ten für einen Zivil­pro­zess kei­ne außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung sind.
Das neue Jahr bringt höhe­re Frei­be­trä­ge und einen Aus­gleich der kal­ten Infla­ti­on bei der Ein­kom­men­steu­er.