Einkommensteuer — Ehepartner und Kinder

Wenn sich Ehe­gat­ten für die Ein­zel­ver­an­la­gung ent­schie­den haben, ist auch eine hälf­ti­ge Über­tra­gung des Behin­der­ten-Pausch­be­trags vom Berech­tig­ten auf den ande­ren Ehe­gat­ten mög­lich.
Um noch recht­zei­tig vor der Bun­des­tags­wahl diver­se Ände­run­gen im Steu­er­recht umset­zen zu kön­nen, wur­den die­se in zwei bereits lau­fen­de Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren auf­ge­nom­men, die jetzt abge­schlos­sen sind.
Die zumut­ba­re Belas­tung bei der steu­er­li­chen Berück­sich­ti­gung von außer­ge­wöhn­li­chen Belas­tun­gen fällt durch ein neu­es Urteil des Bun­des­fi­nanz­hofs in vie­len Fäl­len künf­tig nied­ri­ger aus.
Es ist ver­fas­sungs­ge­mäß, dass Allein­er­zie­hen­de Eltern kei­nen Anspruch auf den Split­ting­ta­rif haben.
Die ver­schie­de­nen Auf­wands­ent­schä­di­gun­gen, die ein ehren­amt­li­cher Schöf­fen­rich­ter erhält, sind teil­wei­se steu­er­frei und teil­wei­se steu­er­pflich­tig.
Das von einem Ver­sor­gungs­werk an den über­le­ben­den Ehe­gat­ten gezahl­te Ster­be­geld ist Teil der steu­er­pflich­ti­gen Ren­te.
Auch bei bereits bestands­kräf­ti­gen Steu­er­be­schei­den ist eine nach­träg­li­che Berück­sich­ti­gung des Son­der­aus­ga­ben­ab­zugs bei einer Bonus­zah­lung der Kran­ken­kas­se mög­lich.
Die Kos­ten für die Rei­se zum im Aus­land leben­den Kind kön­nen nicht als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung steu­er­lich gel­tend gemacht wer­den.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat bekannt gege­ben, in wel­chen Ver­fah­ren 2017 vor­aus­sicht­lich ein Urteil fal­len wird.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat sei­ne Ver­wal­tungs­an­wei­sung zum Steu­er­vor­teil für haus­halts­na­he Dienst­leis­tun­gen und Hand­wer­k­erleis­tun­gen umfas­send über­ar­bei­tet.