Einkommensteuer — Ehepartner und Kinder

Der Bun­des­fi­nanz­hof hat bekannt gege­ben, in wel­chen Ver­fah­ren 2017 vor­aus­sicht­lich ein Urteil fal­len wird.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat sei­ne Ver­wal­tungs­an­wei­sung zum Steu­er­vor­teil für haus­halts­na­he Dienst­leis­tun­gen und Hand­wer­k­erleis­tun­gen umfas­send über­ar­bei­tet.
Das Kin­der­geld für Kin­der im Aus­land soll auf die dor­ti­gen Lebens­hal­tungs­kos­ten ange­passt wer­den. Zudem sind Anträ­ge in allen Fäl­len nur noch sechs Mona­te rück­wir­kend mög­lich.
Auch bei gesund­heits­ge­fähr­den­den Bau­män­geln hält der Bun­des­fi­nanz­hof dar­an fest, dass die Kos­ten für einen Zivil­pro­zess kei­ne außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung sind.
Ohne aus­drück­li­che Anga­be zur Zah­lungs­ab­sicht darf das Finanz­amt grund­sätz­lich davon aus­ge­hen, dass die Zah­lung eines Ehe­gat­ten je zur Hälf­te die Steu­er­schuld bei­der Ehe­leu­te aus­glei­chen soll.
Das neue Jahr bringt höhe­re Frei­be­trä­ge und einen Aus­gleich der kal­ten Infla­ti­on bei der Ein­kom­men­steu­er.
Der Selbst­be­halt bei einer pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung ist nicht Teil des Ver­si­che­rungs­be­trags und damit nicht als Son­der­aus­ga­be abzieh­bar.
Auch ein arbeits­un­fä­hig erkrank­tes Kind muss sich bei der Arbeits­agen­tur als arbeits­su­chend mel­den, um den Anspruch auf Kin­der­geld zu sichern.
Tur­nus­mä­ßig sol­len 2017 und 2018 ver­schie­de­ne Steu­er­frei­be­trä­ge und das Kin­der­geld stei­gen. Außer­dem erfolgt wie­der ein Aus­gleich der kal­ten Pro­gres­si­on.
Eine Bonus­zah­lung der Kran­ken­kas­se für Gesund­heits­maß­nah­men ist kei­ne Bei­trags­er­stat­tung und hat damit auch kei­ne nega­ti­ven Aus­wir­kun­gen auf die Höhe des Son­der­aus­ga­ben­ab­zugs.