Einkommensteuer — Ehepartner und Kinder

Anders als Bei­trags­rück­zah­lun­gen füh­ren zumin­dest bestimm­te Bonus­zah­lun­gen der Kran­ken­kas­se nicht zu einer Kür­zung des Son­der­aus­ga­ben­ab­zugs.
Seit dem 1. Juli 2015 kön­nen Eltern auch das neue Eltern­geld Plus bean­tra­gen, bei dem Eltern­geld wäh­rend einer Teil­zeit­ar­beit gezahlt wird.
Ist ein Kind im Haus­halt eines allein­ste­hen­den Eltern­teils gemel­det, besteht der Anspruch auf den Ent­las­tungs­be­trag für Allein­er­zie­hen­de, auch wenn das Kind tat­säch­lich nicht dort wohnt.
Das Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern hat die Fami­li­en­kas­sen ange­wie­sen, die Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mern von Eltern und Kin­dern für das 2016 star­ten­de Kon­troll­ver­fah­ren anzu­for­dern.
Kin­der­be­treu­ungs­kos­ten müs­sen grund­sätz­lich unbar bezahlt wer­den, um steu­er­lich abzugs­fä­hig zu sein — auch im Rah­men eines gemel­de­ten Mini­jobs.
Wäh­rend sich der Bun­des­rat mit ver­schie­de­nen Steu­er­än­de­rungs­ge­set­zen befasst hat, hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um den schon län­ger erwar­te­ten Ent­wurf für die Ände­rung des Erb­schaft­steu­er­ge­set­zes vor­ge­legt.
Der Bun­des­rat ver­langt in sei­ner Stel­lung­nah­me zum inof­fi­zi­el­len Jah­res­steu­er­ge­setz 2016 vie­le Ergän­zun­gen und Kor­rek­tu­ren zum bis­he­ri­gen Geset­zes­ent­wurf.
Neben der immer wie­der gefor­der­ten Kom­pen­sa­ti­on der kal­ten Pro­gres­si­on will die Bun­des­re­gie­rung auch den Ent­las­tungs­be­trag für Allein­er­zie­hen­de anhe­ben.
Selbst getra­ge­ne Krank­he­ist­kos­ten mit dem Ziel einer Bei­trags­rück­erstat­tung sind nicht als Son­der­aus­ga­ben oder außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung abzieh­bar
Der Bun­des­fi­nanz­hof und das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt haben bekannt gege­ben, über wel­che Ver­fah­ren sie in die­sem Jahr ent­schei­den wol­len.