Einkommensteuer — Ehepartner und Kinder

Neben zahl­rei­chen Ände­run­gen für Unter­neh­men ent­hält das Steu­er­än­de­rungs­ge­setz 2015 auch eini­ge Ände­run­gen, die Fami­li­en, Kapi­tal­an­le­ger und ande­re Pri­vat­leu­te betref­fen.
Weil der Kin­der­frei­be­trag im Jahr 2014 um 72 Euro zu nied­rig ange­setzt war, will der Bund der Steu­er­zah­ler auf dem Kla­ge­weg eine rück­wir­ken­de Kor­rek­tur für alle Eltern errei­chen.
Ist eine Behand­lungs­me­tho­de zum Zeit­punkt der Behand­lung nicht wis­sen­schaft­lich aner­kannt, braucht es ein amts­ärzt­li­ches Attest, um die Kos­ten als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung steu­er­lich gel­tend zu machen.
Das Gesetz für die not­wen­di­ge Erhö­hung von Grund- und Kin­der­frei­be­trag ist kurz­fris­tig um den Abbau der kal­ten Pro­gres­si­on ergänzt und vom Bun­des­rat ver­ab­schie­det wor­den.
Anders als Bei­trags­rück­zah­lun­gen füh­ren zumin­dest bestimm­te Bonus­zah­lun­gen der Kran­ken­kas­se nicht zu einer Kür­zung des Son­der­aus­ga­ben­ab­zugs.
Seit dem 1. Juli 2015 kön­nen Eltern auch das neue Eltern­geld Plus bean­tra­gen, bei dem Eltern­geld wäh­rend einer Teil­zeit­ar­beit gezahlt wird.
Ist ein Kind im Haus­halt eines allein­ste­hen­den Eltern­teils gemel­det, besteht der Anspruch auf den Ent­las­tungs­be­trag für Allein­er­zie­hen­de, auch wenn das Kind tat­säch­lich nicht dort wohnt.
Das Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern hat die Fami­li­en­kas­sen ange­wie­sen, die Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mern von Eltern und Kin­dern für das 2016 star­ten­de Kon­troll­ver­fah­ren anzu­for­dern.
Kin­der­be­treu­ungs­kos­ten müs­sen grund­sätz­lich unbar bezahlt wer­den, um steu­er­lich abzugs­fä­hig zu sein — auch im Rah­men eines gemel­de­ten Mini­jobs.
Wäh­rend sich der Bun­des­rat mit ver­schie­de­nen Steu­er­än­de­rungs­ge­set­zen befasst hat, hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um den schon län­ger erwar­te­ten Ent­wurf für die Ände­rung des Erb­schaft­steu­er­ge­set­zes vor­ge­legt.