Einkommensteuer — Ehepartner und Kinder
Anders als Beitragsrückzahlungen führen zumindest bestimmte Bonuszahlungen der Krankenkasse nicht zu einer Kürzung des Sonderausgabenabzugs.
Seit dem 1. Juli 2015 können Eltern auch das neue Elterngeld Plus beantragen, bei dem Elterngeld während einer Teilzeitarbeit gezahlt wird.
Ist ein Kind im Haushalt eines alleinstehenden Elternteils gemeldet, besteht der Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, auch wenn das Kind tatsächlich nicht dort wohnt.
Das Bundeszentralamt für Steuern hat die Familienkassen angewiesen, die Steueridentifikationsnummern von Eltern und Kindern für das 2016 startende Kontrollverfahren anzufordern.
Kinderbetreuungskosten müssen grundsätzlich unbar bezahlt werden, um steuerlich abzugsfähig zu sein — auch im Rahmen eines gemeldeten Minijobs.
Während sich der Bundesrat mit verschiedenen Steueränderungsgesetzen befasst hat, hat das Bundesfinanzministerium den schon länger erwarteten Entwurf für die Änderung des Erbschaftsteuergesetzes vorgelegt.
Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme zum inoffiziellen Jahressteuergesetz 2016 viele Ergänzungen und Korrekturen zum bisherigen Gesetzesentwurf.
Neben der immer wieder geforderten Kompensation der kalten Progression will die Bundesregierung auch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende anheben.
Selbst getragene Krankheistkosten mit dem Ziel einer Beitragsrückerstattung sind nicht als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung abziehbar
Der Bundesfinanzhof und das Bundesverfassungsgericht haben bekannt gegeben, über welche Verfahren sie in diesem Jahr entscheiden wollen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
- Neues Verfahren für Spenden an ausländische Organisationen ab 2025
- Bestattungsvorsorge ist keine außergewöhnliche Belastung
- Fiskus nimmt Influencer ins Visier
- Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung