Einkommensteuer — Ehepartner und Kinder

Weil bei der Müt­ter­ren­te ein grö­ße­rer Teil besteu­ert wird, als vie­le Rent­ner anneh­men, hält der Bund der Steu­er­zah­ler die Besteue­rung der Müt­ter­ren­te für undurch­sich­tig.
Für das Gesetz, mit dem das steu­er­freie Exis­tenz­mi­ni­mum sowie der Kin­der­frei­be­trag für 2015 und 2016 ange­ho­ben wer­den sol­len, liegt jetzt der Ent­wurf vor.
Ent­ge­gen der Auf­fas­sung der Finanz­ver­wal­tung hält das Finanz­ge­richt Düs­sel­dorf auch die Betreu­ung eines Haus­tiers für eine haus­halts­na­he Dienst­leis­tung.
Der Antrag auf Kin­der­geld ist auch dann recht­zei­tig vor Ablauf der Ver­jäh­rung gestellt, wenn er bei einer Außen­stel­le der zustän­di­gen Arbeits­agen­tur ein­geht, die Fami­li­en­kas­se aber in der Haupt­stel­le ihren Sitz hat.
Nach der Ver­öf­fent­li­chung des neu­en Exis­tens­mi­ni­mum­be­richts müs­sen der steu­er­freie Grund­frei­be­trag und der Kin­der­frei­be­trag noch für die­ses Jahr ange­ho­ben wer­den.
Weil die Finanz­ver­wal­tung erst den Ablauf ver­schie­de­ner Mel­de­fris­ten abwar­ten muss, wer­den die Steu­er­erklä­run­gen für 2014 auch bei frü­he­rer Abga­be nicht vor März 2015 bear­bei­tet.
Neben der für alle Steu­er­zah­ler posi­ti­ven erwei­ter­ten Abzieh­bar­keit von Bei­trä­gen für eine Basis­ren­te gibt es auch für Fami­li­en meh­re­re Ände­run­gen.
Per All­ge­mein­ver­fü­gung hat die Finanz­ver­wal­tung alle anhän­gi­gen Ein­sprü­che zur Abzieh­bar­keit von Kin­der­be­treu­ungs­kos­ten in den Jah­ren von 2006 bis 2011 zurück­ge­wie­sen.
Ein Finanz­ge­richt hat sich mit der Fra­ge befasst, ob die Tätig­keit als wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter ein Aus­bil­dungs­dienst­ver­hält­nis ist.
Ein Auf­zug führt zwar zu einer Auf­wer­tung des Gebäu­des, aber wenn ein nor­ma­ler Trep­pen­lift wegen der bau­li­chen Gege­ben­hei­ten nicht in Fra­ge kommt, kann auch der Auf­zug eine außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung sein.