Einkommensteuer — Ehepartner und Kinder

Weil es mit den Leis­tun­gen eines Pfle­ge­heims ver­gleich­bar ist, zählt auch betreu­tes Woh­nen zu den haus­halts­na­hen Dienst­leis­tun­gen, für die der Steu­er­bo­nus in Anspruch genom­men wer­den kann.
Eine Aus­gleichs­zah­lun­gen zur Abfin­dung des Ver­sor­gungs­aus­gleichs ist ohne gesetz­li­che Grund­la­ge, also vor der Geset­zes­än­de­rung 2008, nicht als Son­der­aus­ga­be abzieh­bar.
Auch der Euro­päi­sche Gerichts­hof für Men­schen­rech­te hat Ver­fah­ren zur Abge­ord­ne­ten­pau­scha­le abge­wie­sen.
Aus einem Anpas­sungs­ge­setz mit pri­mär redak­tio­nel­lem Cha­rak­ter ist kurz vor der Ver­ab­schie­dung ein ech­tes Steu­er­än­de­rungs­ge­setz gewor­den.
Das Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern hat bekannt gege­ben, wel­che aus­län­di­schen Leis­tun­gen auf das deut­sche Kin­der­geld ange­rech­net wer­den oder des­sen Bezug aus­schlie­ßen.
Der Bestat­tungs­kos­ten­zu­schuss einer Ver­sor­gungs­ein­rich­tung ist kein steu­er­pflich­ti­ges Ein­kom­men.
Die Län­der haben jetzt einen neu­en Ent­wurf für das bereits seit län­ge­rem geplan­te Steu­er­ver­ein­fa­chungs­ge­setz vor­ge­legt.
Für ein Kind, das nach der ers­ten Berufs­aus­bil­dung nur berufs­be­glei­tend stu­diert, besteht kein Kin­der­geld­an­spruch mehr.
Auch für ver­hei­ra­te­te Kin­der besteht ein Anspruch auf Kin­der­geld — unab­hän­gig vom Ein­kom­men des Ehe­part­ners.
Selbst ärzt­lich ver­ord­ne­te Diät­ver­pfle­gung, die not­wen­dig ist, um Medi­ka­men­ten­ein­nah­me zu ver­mei­den, ist nicht als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung abzieh­bar.