Einkommensteuer — Ehepartner und Kinder

Nach eini­gem Hin und Her ist die schon immer unge­lieb­te Pra­xis­ge­bühr jetzt wie­der abge­schafft wor­den.
Nur die Anhe­bung des steu­er­frei­en Exis­tenz­mi­ni­mums zum 1. Janu­ar 2013 ist bereits beschlos­sen. Mit allen ande­ren zum Jah­res­wech­sel geplan­ten Ände­run­gen im Steu­er­recht muss sich das Par­la­ment im neu­en Jahr noch ein­mal befas­sen.
Ab August 2013 haben Eltern, die für ihre ein bis zwei­jäh­ri­gen Kin­der kei­ne öffent­lich geför­der­te Betreu­ung in Anspruch neh­men, Anspruch auf ein Betreu­ungs­geld, wenn ihr Kind nach dem 31. Juli 2012 gebo­ren ist.
Die Län­der haben jetzt einen Ent­wurf für das bereits seit län­ge­rem geplan­te Steu­er­ver­ein­fa­chungs­ge­setz vor­ge­legt.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat sich mit der steu­er­li­chen Abzieh­bar­keit der Unter­kunfts­kos­ten im Rah­men eines Stu­di­ums aus­ein­an­der­ge­setzt.
Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat eine Ver­fas­sungs­be­schwer­de zum Aus­bil­dungs­frei­be­trag nicht zur Ent­schei­dung ange­nom­men.
Der Bun­des­fi­nanz­hof bestä­tigt, dass auch ein gemein­sa­mer Haus­halt mit den Eltern als Haupt­haus­stand in Fra­ge kom­men kann.
Auch wenn eine getrenn­te Ver­an­la­gung zur Fol­ge hat, dass das Finanz­amt beim insol­ven­ten Ehe­gat­ten die Steu­er­nach­for­de­rung nicht rea­li­sie­ren kann, ist die Wahl der getrenn­ten Ver­an­la­gung nicht immer ein Gestal­tungs­miss­brauch.
Bei einer getrenn­ten Ver­an­la­gung ist der Behin­der­ten-Pausch­be­trag zwin­gend auf bei­de Eltern auf­zu­tei­len, selbst wenn die Eltern die voll­stän­di­ge Über­tra­gung auf ein Eltern­teil bean­tragt haben.
Damit ein Au-pair-Auf­ent­halt als kin­der­gel­dunschäd­li­che Berufs­aus­bil­dung gilt, muss der Auf­ent­halt von einem umfas­sen­den Sprach­un­ter­richt beglei­tet sein.