Einkommensteuer — Ehepartner und Kinder

Auch wenn die Ein­kom­mens­prü­fung beim Kin­der­geld seit die­sem Jahr abge­schafft ist, gibt es immer noch Ein­schrän­kun­gen für die Berufs­tä­tig­keit voll­jäh­ri­ger Kin­der.
Obwohl der Bun­des­fi­nanz­hof sei­ne Beden­ken zur Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit hat, ist er nicht von einer Ver­fas­sungs­wid­rig­keit des gel­ten­den Rechts über­zeugt und hat daher ein­ge­tra­ge­nen Lebens­part­nern vor­erst kei­nen Split­ting­ta­rif gewährt.
Die Steu­er­pflicht von Wehr­sold und Taschen­geld der Buf­dis soll jetzt nur noch ein­ge­schränkt gel­ten. Außer­dem wer­den die Auf­be­wah­rungs­fris­ten für Unter­la­gen von zehn auf sie­ben Jah­re redu­ziert.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat sich mit den Nach­weis­pro­ble­men bei der Fra­ge befasst, ob die Ein­zah­lung auf ein gemein­sa­mes Oder-Kon­to eine Schen­kung an den ande­ren Ehe­gat­ten aus­löst.
Kin­der­be­treu­ungs­kos­ten, die ein Kind bezahlt, min­dern nicht die Ein­künf­te des Kin­des bei der Kin­der­geld-Ein­kom­mens­gren­ze, solan­ge sie kei­ne Wer­bungs­kos­ten sind.
Meh­re­re Finanz­ge­rich­te und Finanz­äm­ter gewäh­ren wegen ver­fas­sungs­recht­li­cher Beden­ken auch ein­ge­tra­ge­nen Lebens­part­nern zumin­dest vor­läu­fig den Split­ting­ta­rif.
Uni und Aus­bil­dungs­stät­te gel­ten nicht mehr als regel­mä­ßi­ge Arbeits­stät­te, womit die Fahrt­kos­ten nicht mehr nur in Höhe der Ent­fer­nungs­pau­scha­le abzieh­bar sind.
Im März hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um den Refe­ren­ten­ent­wurf für das Jah­res­steu­er­ge­setz 2013 vor­ge­legt.
Das Gesetz zum Abbau der kal­ten Pro­gres­si­on hat die leich­te­re von zwei Hür­den jetzt genom­men. Die Zustim­mung des Bun­des­ra­tes steht aber noch aus.
Wenn es der Bun­des­re­gie­rung gelingt, ihren Gesetz­ent­wurf auch im Bun­des­rat durch­zu­set­zen, wer­den in den nächs­ten bei­den Jah­ren jeweils das steu­er­freie Exis­tenz­mi­ni­mum ange­ho­ben und der Tarif­ver­lauf ent­spre­chend ange­passt.