Einkommensteuer — Ehepartner und Kinder

Ein Finanz­ge­richt hat beim Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ange­fragt, ob die frü­he­re Grund­er­werb­steu­er­pflicht für Grund­stücks­über­tra­gun­gen zwi­schen ein­ge­tra­ge­nen Lebens­part­nern ver­fas­sungs­wid­rig ist.
Nur die nicht durch Ver­si­che­run­gen erstat­te­ten Pfle­ge­kos­ten sind als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung abzieh­bar.
Steu­er­erstat­tun­gen sind nicht beim Tren­nungs­un­ter­halt son­dern bei der Berech­nung des Zuge­winn­aus­gleichs zu berück­sich­ti­gen.
Wenn der Antrag auf getrenn­te Ver­an­la­gung allein dem Zweck dient, dem Expart­ner zu scha­den, kann das Finanz­amt den Antrag zurück­wei­sen.
Die Bun­des­re­gie­rung hat jetzt einen Gesetz­ent­wurf für die von ihr geplan­ten Steu­er­ver­ein­fa­chun­gen vor­ge­legt.
Die diver­sen Pausch- und Höchst­be­trä­ge für die steu­er­li­che Aner­ken­nung von Umzugs­kos­ten wur­den zum Jah­res­be­ginn ange­ho­ben.
Der Bun­des­fi­nanz­hof lässt jetzt auch eine künst­li­che Befruch­tung mit Spen­der­sa­men zum Steu­er­ab­zug als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung zu.
Sowohl bei den Vor­aus­set­zun­gen als auch bei den mög­li­chen Behand­lungs­for­men hat der Bun­des­fi­nanz­hof den Abzug von Behand­lungs­kos­ten als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung erleich­tert.
Die steu­er­recht­li­che Aner­ken­nung von Dar­le­hens­ver­trä­gen zwi­schen Ange­hö­ri­gen ist an beson­de­re Vor­aus­set­zun­gen geknüpft.
Zum neu­en Jahr gibt es Spar­maß­nah­men statt Steu­er­ge­schen­ke.