Einkommensteuer — Ehepartner und Kinder

Fami­li­en pro­fi­tie­ren in beson­de­rem Maße von den Steu­er­än­de­run­gen zum Jah­res­wech­sel.
Der Jah­res­wech­sel bringt steu­er­li­che Ent­las­tun­gen für Ein­kom­men­steu­er­zah­ler in erheb­li­chem Umfang.
Nach­dem das steu­er­li­che Sofort­pro­gramm der neu­en Bun­des­re­gie­rung die ers­te von zwei Hür­den genom­men hat, ist die Ver­ab­schie­dung im Bun­des­rat wei­ter unsi­cher.
Mit dem Wachs­tums­be­schleu­ni­gungs­ge­setz setzt die neue Regie­rungs­ko­ali­ti­on ihr steu­er­li­ches Sofort­pro­gramm um.
Die neue Koali­ti­on aus CDU, CSU und FDP plant umfang­rei­che Ände­run­gen im Steu­er­recht.
Das Ein­kom­men eines Kin­des kann wegen der wie­der in vol­ler Höhe gewähr­ten Ent­fer­nungs­pau­scha­le nun unter der Ein­kom­mens­gren­ze lie­gen, womit ein nach­träg­li­cher Kin­der­geld­an­spruch ent­steht.
Die Prü­fungs­vor­be­rei­tung gilt als Berufs­aus­bil­dung, sodass Eltern für die­sen Zeit­raum Anspruch auf Kin­der­geld haben.
Eine 2009 neu ein­ge­führ­te Steu­er­be­frei­ungs­vor­schrift will die Finanz­ver­wal­tung nun auch für noch offe­ne Fäl­le frü­he­rer Ver­an­la­gungs­zeit­räu­me anwen­den.
Eine Ver­fas­sungs­be­schwer­de gegen die Fall­beil­re­ge­lung beim Kin­der­geld wur­de vom Ver­fas­sungs­ge­richt nicht zur Ent­schei­dung ange­nom­men.
Auch wenn ein Kind beson­ders schnell sei­nen Schul­ab­schluss macht, haben sei­ne Eltern erst ab des­sen Voll­jäh­rig­keit Anspruch auf den Aus­bil­dungs­frei­be­trag.