Einkommensteuer — Ehepartner und Kinder

Sind die Eltern eben­falls noch in der Fami­li­en­ver­si­che­rung, kann nun auch das Enkel­kind bei­trags­frei mit­ver­si­chert wer­den.
Als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tun­gen kom­men auch die Auf­wen­dun­gen für ein behin­der­tes Kind in Fra­ge, wenn ihm die Ver­wer­tung sei­nes ein­zi­gen Ver­mö­gens­ge­gen­stan­des nicht zumut­bar ist.
Ob auch der Sockel­be­trag des Eltern­gelds dem Pro­gres­si­ons­vor­be­halt unter­liegt, ist jetzt Gegen­stand einer gericht­li­chen Über­prü­fung.
Aus dem EU-Recht lässt sich kein Anspruch auf deut­sches Kin­der­geld ablei­ten, wenn die gan­ze Fami­lie ins EU-Aus­land umzieht.
Eine Kla­ge gegen die Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit der Absen­kung der Alters­gren­ze für Kin­der in Berufs­aus­bil­dung ist vor dem Finanz­ge­richt Nie­der­sach­sen geschei­tert.
Ein Lot­to­ge­winn des Kin­des wird auf den Jah­res­grenz­be­trag der Ein­künf­te ange­rech­net, ober­halb des­sen der Kin­der­geld­an­spruch ver­fällt.
Die Sozi­al­ge­rich­te sehen es als legi­tim an, vor der Geburt eines Kin­des die Steu­er­klas­se zu wech­seln, um ein höhe­res Eltern­geld zu erzie­len.
Erwar­tet die Toch­ter selbst Nach­wuchs und kann sich des­halb nicht um einen Aus­bil­dungs­platz bemü­hen, besteht trotz­dem noch ein Kin­der­geld­an­spruch für die Toch­ter, soweit der Aus­bil­dungs­wil­le wei­ter besteht.
Mit der Eini­gung im Ver­mitt­lungs­aus­schuss steigt das Kin­der­geld wie vor­ge­se­hen, wäh­rend zwei ande­re Vor­ha­ben erst ein­mal fal­len­ge­las­sen wur­den.
Ab 2009 stei­gen das Kin­der­geld und der Kin­der­frei­be­trag.