Einkommensteuer — Ehepartner und Kinder

Die steu­er­li­che För­de­rung von haus­halts­na­hen Dienst­leis­tun­gen soll strikt auf die Arbeits­kos­ten beschränkt blei­ben.
Selbst wenn das Kind sei­nen Haupt­wohn­sitz nicht beim allein­er­zie­hen­den Eltern­teil hat, besteht ein Anspruch auf den Ent­las­tungs­be­trag für Allein­er­zie­hen­de, vor­aus­ge­setzt, der ande­re Eltern­teil hat kei­nen Anspruch.
Dass es beim Kin­der­geld kei­ne Här­te­fall­re­ge­lung für eine nur gering­fü­gi­ge Über­schrei­tung des Jah­res­grenz­be­trags der Ein­künf­te des Kin­des gibt, beschäf­tigt jetzt das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt.
Eine ein­ma­li­ge Kapi­tal­ab­fin­dung für die Unter­halts­an­sprü­che des Expart­ners ist steu­er­lich ungüns­tig.
Kin­der­geld und Kin­der­frei­be­trag stei­gen ab 2009. Auch von den Gerich­ten und der Ver­wal­tung gibt es viel Neu­es zum The­ma.
Der maxi­ma­le Steu­er­ab­zug für Haus­halts­hil­fen wird mehr als ver­drei­facht.
Auf­wen­dun­gen für die Betreu­ung eines Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen kön­nen nicht als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung gel­tend gemacht wer­den.
Sach­sen gibt sei­ne steu­er­li­che Bevor­zu­gung der Eltern­geld-Empän­ger auf Druck der ande­ren Bun­des­län­der auf.
Auch ein Grenz­gän­ger kann Anspruch auf Kin­der­geld in Deutsch­land haben — näm­lich dann, wenn der Anspruch auf Kin­der­geld im Aus­land wegen einer nied­ri­ge­ren Alters­gren­ze erlo­schen ist.
Der Regie­rungs­ent­wurf zum Jah­res­steu­er­ge­setz 2009 mit Ände­run­gen für alle Steu­er­zah­ler liegt vor.