Einkommensteuer — Ehepartner und Kinder

Eltern kön­nen für ihre Kin­der kei­nen Aus­bil­dungs­frei­be­trag gel­tend machen, solan­ge die­se ein frei­wil­li­ges sozia­les Jahr absol­vie­ren.
Die kin­der­geld­schäd­li­che Ein­kunfts­gren­ze bleibt im neu­en Jahr unver­än­dert, nur zu den abzieh­ba­ren Auf­wen­dun­gen gibt es neue Urtei­le.
Mit Span­nung wird der Aus­gang der Revi­si­on am Bun­des­fi­nanz­hof zur Fra­ge der steu­er­li­chen Abzieh­bar­keit von Kin­der­be­treu­ungs­kos­ten erwar­tet.
Auch für voll­jäh­ri­ge Kin­der, die arbeits­los sind, kön­nen die Eltern Kin­der­geld erhal­ten. Vor­aus­set­zung ist, dass das Kind auch arbeits­be­reit ist.
Bei dem erst 2004 ein­ge­führ­ten Ent­las­tungs­be­trag für Allein­er­zie­hen­de hat die Bun­des­re­gie­rung bereits wie­der Ände­run­gen vor­ge­nom­men, um der Kri­tik aus der Pra­xis gerecht zu wer­den.
Stellt sich die Pro­gno­se der Ein­künf­te eines Kin­des als falsch her­aus, kön­nen Kin­der­geld­fest­set­zun­gen rück­wir­kend auf­ge­ho­ben wer­den.
Auf­wen­dun­gen für die Unter­brin­gung eines Ange­hö­ri­gen mit eige­nem Ver­mö­gen im Pfle­ge­heim sind nicht als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung abzieh­bar.
Unter­halts­auf­wen­dun­gen für Kin­der ohne Kin­der­geld­an­spruch kön­nen Sie bis zu einer Höhe von 7.680 Euro pro Kalen­der­jahr abset­zen.
Schlie­ßen Sie einen Miet­ver­trag mit einem Unter­halts­be­rech­tig­ten ab, kann die­ser grund­sätz­lich steu­er­lich aner­kannt wer­den und stellt kei­nen Miss­brauch von Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten des Rechts dar.
Das Ent­las­sungs­geld eines wehr- oder zivil­dienst­leis­ten­den Kin­des wird den Ein­künf­ten und Bezü­gen des Kin­des zuge­rech­net.