Vermögensaufbau und Altersvorsorge

Ein Aus­gleich von Ver­lus­ten aus abgel­tend besteu­er­ten Kapi­tal­erträ­gen mit Gewin­nen aus nor­mal besteu­er­ten Kapi­tal­erträ­gen ist mög­lich, wenn der Steu­er­zah­ler eine Güns­ti­ger­prü­fung bean­tragt.
Das Steu­er­um­ge­hungs­be­kämp­fungs­ge­setz bringt neben umfas­sen­den Mit­tei­lungs- und Anzei­ge­pflich­ten für Geschäfts­be­zie­hun­gen ins Aus­land auch eine gene­rel­le Abschaf­fung des steu­er­li­chen Bank­ge­heim­nis­ses.
Um noch recht­zei­tig vor der Bun­des­tags­wahl diver­se Ände­run­gen im Steu­er­recht umset­zen zu kön­nen, wur­den die­se in zwei bereits lau­fen­de Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren auf­ge­nom­men, die jetzt abge­schlos­sen sind.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat das als Gold­fin­ger-Modell bekannt gewor­de­ne Steu­er­spar­mo­dell mit dem Han­del von Gold als legi­tim ein­ge­stuft.
Das von einem Ver­sor­gungs­werk an den über­le­ben­den Ehe­gat­ten gezahl­te Ster­be­geld ist Teil der steu­er­pflich­ti­gen Ren­te.
Von Drit­ten gezahl­ter Scha­dens­er­satz für den mit einer Kapi­tal­an­la­ge erlit­te­nen Ver­lust min­dert nicht den steu­er­lich abzieh­ba­ren Ver­lust aus dem Ver­kauf der Wert­pa­pie­re.
Ban­ken müs­sen bei der Mel­dung der Ver­mö­gens­wer­te eines Erb­las­sers ans Finanz­amt auch die von einer unselb­stän­di­gen Nie­der­las­sung im Aus­land ver­wahr­ten Ver­mö­gens­ge­gen­stän­de ange­ben.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat bekannt gege­ben, in wel­chen Ver­fah­ren 2017 vor­aus­sicht­lich ein Urteil fal­len wird.
Die Befris­tung der Ver­rech­nung von Alter­ver­lus­ten aus Wert­pa­pier­ge­schäf­ten mit ent­spre­chen­den Gewin­nen bis 2013 ist nicht ver­fas­sungs­wid­rig.
Ein neu­es Gesetz bringt neben umfas­sen­den Mit­tei­lungs- und Anzei­ge­pflich­ten für Geschäfts­be­zie­hun­gen ins Aus­land auch eine gene­rel­le Abschaf­fung des steu­er­li­chen Bank­ge­heim­nis­ses.