Vermögensaufbau und Altersvorsorge

Für Anle­ger gibt es zum Jah­res­wech­sel kei­ne wesent­li­chen Ände­run­gen im Steu­er­recht. Ledig­lich alte Frei­stel­lungs­auf­trä­ge müs­sen um die Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer ergänzt wer­den.
Um die Alters­vor­sor­ge­zu­la­ge zu erhal­ten, muss ein eige­ner Bei­trag zum Alters­vor­sor­ge­ver­mö­gen geleis­tet wer­den, denn die Gut­schrift der Zins­er­trä­ge allein zählt nicht als Eigen­bei­trag.
Dass sich für Gewer­be­trei­ben­de der Soli­da­ri­täts­zu­schlag auf die Ein­kom­men­steu­er ver­rin­gert, weil sie einen Steu­er­bo­nus für die gezahl­te Gewer­be­steu­er erhal­ten, recht­fer­tigt kei­nen fik­ti­ven Gewer­be­steu­er­ab­zug beim Soli­da­ri­täts­zu­schlag für ande­re Ein­künf­te.
Kapi­tal­an­le­ger müs­sen bis spä­tes­tens zum 15. Dezem­ber 2015 eine Ver­lust­be­schei­ni­gung bei der Bank bean­tra­gen, wenn sie Ver­lus­te nicht vor­tra­gen las­sen wol­len, son­dern in der Steu­er­erklä­rung mit Erträ­gen bei ande­ren Ban­ken ver­rech­nen wol­len.
Alte Frei­stel­lungs­auf­trä­ge ohne Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer des Anle­gers ver­lie­ren zum Jah­res­wech­sel ihre Gül­tig­keit.
Neben zahl­rei­chen Ände­run­gen für Unter­neh­men ent­hält das Steu­er­än­de­rungs­ge­setz 2015 auch eini­ge Ände­run­gen, die Fami­li­en, Kapi­tal­an­le­ger und ande­re Pri­vat­leu­te betref­fen.
Auch wenn das Gesetz kei­ne Zeit­be­gren­zung für den Antrag auf Güns­ti­ger­prü­fung bei der Abgel­tungs­teu­er vor­sieht, muss der Antrag spä­tes­tens bis zur Bestands­kraft des Steu­er­be­scheids gestellt wer­den.
Steu­er­lich sind Gold-Inha­ber­schuld­ver­schrei­bun­gen mit ech­tem Gold prak­tisch gleich­wer­tig, sodass der Gewinn aus sol­chen Papie­ren nach Ablauf der Spe­ku­la­ti­ons­frist von einem Jahr steu­er­frei ist.
Das inter­na­tio­na­le Abkom­men zum Aus­tausch von Infor­ma­tio­nen über Finanz­kon­ten wird jetzt mit zwei Geset­zen in natio­na­les Recht umge­setzt.
Das Finanz­amt muss im Rah­men der Steu­er­ver­an­la­gung auch eine Ver­lust­ver­rech­nung zwi­schen Depots bei ver­schie­de­nen Ban­ken zulas­sen.