Vermögensaufbau und Altersvorsorge

Die Zin­sen auf eine Ren­ten­nach­zah­lung zäh­len nicht als Kapi­tal­ein­künf­te, son­dern wie die Ren­ten­nach­zah­lung selbst als sons­ti­ge Ein­künf­te.
Ob Erstat­tungs­zin­sen wirk­lich steu­er­pflich­tig sind, ist nach wie vor unklar, sodass ein Ein­spruch in jedem Fall loh­nen kann.
In einem Ergän­zungs­pro­to­koll haben Deutsch­land und die Schweiz eine gan­ze Rei­he von Ände­run­gen am bereits aus­ge­han­del­ten Steu­er­ab­kom­men ver­ein­bart.
Die Pflicht zur elek­tro­ni­schen Abga­be der Steu­er­erklä­rung trifft jetzt auch Steu­er­zah­ler, die gar nicht ahnen, dass sie von die­ser Pflicht betrof­fen sind.
Der Kon­ten­da­ten­ab­ruf durch die Finanz­äm­ter und ande­re Behör­den hat in den letz­ten sie­ben Jah­ren dras­tisch zuge­nom­men.
Wie sich der Schul­den­schnitt für Grie­chen­land bei deut­schen Kapi­tal­an­le­gern steu­er­lich aus­wirkt, hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um jetzt gere­gelt.
Wenn es der Bun­des­re­gie­rung gelingt, ihren Gesetz­ent­wurf auch im Bun­des­rat durch­zu­set­zen, wer­den in den nächs­ten bei­den Jah­ren jeweils das steu­er­freie Exis­tenz­mi­ni­mum ange­ho­ben und der Tarif­ver­lauf ent­spre­chend ange­passt.
Auch dies­mal gibt es zum Jah­res­wech­sel eine Rei­he von Ände­run­gen im Steu­er­recht. Pro­fi­tie­ren kön­nen vor allem Fami­li­en.
Wird ein Über­zie­hungs­kre­dit vor der Wert­stel­lung eines lang­fris­ti­gen Dar­le­hens vor­über­ge­hend mit Eigen­mit­teln aus­ge­gli­chen, sind die Zin­sen für das Dar­le­hen selbst nicht abzieh­bar.
Wer sei­nem Ver­si­che­rer noch nicht die Geneh­mi­gung zur Umstel­lung auf ein zer­ti­fi­zier­tes Ver­trags­mus­ter erteilt hat, kann dies noch bis zum 31. Dezem­ber 2011 nach­ho­len und damit den Son­der­aus­ga­ben­ab­zug sichern.