Vermögensaufbau und Altersvorsorge

Ab 2013 garan­tiert das Abkom­men mit der Schweiz eine Abgel­tungs­teu­er auf alle deut­schen Kapi­tal­an­la­gen.
Das Finanz­amt darf auch auf Grund­la­ge der ange­kauf­ten Bank­da­ten die Kapi­tal­erträ­ge eines dort gelis­te­ten Bank­kun­den schät­zen.
Wer unbe­ab­sich­tigt die Zah­lung des Eigen­bei­trags ver­säumt hat, kann sich die Ries­ter-Zula­ge noch nach­träg­lich sichern.
Wenn die Bei­tei­li­gung an der Feri­en­im­mo­bi­li­en­ge­sell­schaft rein pri­va­ter Natur ist, darf das Finanz­amt auch nicht die Nut­zung der Immo­bi­lie als ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung oder Kapi­tal­erträ­ge ver­steu­ern.
Zumin­dest vor Ein­füh­rung der Abgel­tungs­teu­er sieht der Bun­des­fi­nanz­hof kei­nen Grund, Spe­ku­la­ti­ons­ver­lus­te aus Fremd­wäh­rungs­dar­le­hen steu­er­lich anzu­er­ken­nen.
Es gibt einen neu­en Anlauf, die Ein­schrän­kung des Wer­bungs­kos­ten­ab­zugs bei der Abgel­tungs­teu­er ver­fas­sungs­recht­lich über­prü­fen zu las­sen.
Die Bun­des­re­gie­rung hat jetzt einen Gesetz­ent­wurf für die von ihr geplan­ten Steu­er­ver­ein­fa­chun­gen vor­ge­legt.
Gegen die Steu­er­pflicht von Erstat­tungs­zin­sen ist ein neu­es Ver­fah­ren beim Bun­des­fi­nanz­hof anhän­gig.
Neben Kor­rek­tu­ren bei der Abgel­tungs­teu­er wird unter ande­rem die Über­wa­chung der Kapi­tal­an­le­ger per Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer ver­schärft.
Mit dem Segen des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts darf die Finanz­ver­wal­tung nun die gestoh­le­nen Bank­da­ten aus dem Aus­land aus­wer­ten, denn Straf­ta­ten eines Infor­ma­ten füh­ren nicht zu einem Beweis­ver­wer­tungs­ver­bot.