Vermögensaufbau und Altersvorsorge

Nach­zah­lun­gen und Zin­sen aus den nun ent­deck­ten Schwarz­gel­dern brin­gen dem Staat allein im abge­lau­fe­nen Jahr 1,6 Mil­li­ar­den Euro an Mehr­ein­nah­men.
Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ent­schei­det noch nicht über die Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit der Min­dest­be­steue­rung per Ver­lust­ver­rech­nungs­be­schrän­kung.
Das Jah­res­steu­er­ge­setz 2010 ent­hält neben rei­nen Kor­rek­tur- und Repa­ra­tur­maß­nah­men der Geset­zes­tex­te auch eine gan­ze Rei­he von Ände­run­gen, die prak­ti­sche Bedeu­tung haben.
Das neue Abkom­men regelt einen Infor­ma­ti­ons­aus­tausch für die Zukunft. Gleich­zei­tig wur­den Ver­hand­lun­gen über Rege­lun­gen für die Ver­gan­gen­heit ver­ein­bart.
Die Ver­lust­be­schei­ni­gung für die­ses Jahr muss bei der Bank bis zum 15. Dezem­ber bean­tragt wer­den.
Jetzt gilt das Abkom­men über den steu­er­li­chen Infor­ma­ti­ons­aus­tausch mit Liech­ten­stein, das dem Fis­kus bei Bedarf Zugriffs­recht auf Liech­ten­stei­ner Bank­in­for­ma­tio­nen gibt.
Nach­dem Nach­zah­lungs­zin­sen nicht steu­er­lich abzugs­fä­hig sind, hält der Bun­des­fi­nanz­hof auch Erstat­tungs­zin­sen für steu­er­frei.
Die Geschä­dig­ten kom­men bei der Besteue­rung von Schein­ren­di­ten nun eini­ger­ma­ßen glimpf­lich davon.
Die Finanz­äm­ter kön­nen man­gels geeig­ne­ter Soft­ware nach wie vor einen Teil der Steu­er­erklä­run­gen noch nicht bear­bei­ten.
Die Kom­mis­si­on moniert einen Ver­stoß gegen die Kapi­tal­ver­kehrs­frei­heit bei der Behand­lung von Pen­si­ons­ein­rich­tun­gen.