Vermögensaufbau und Altersvorsorge

Erneut hat der Bun­des­fi­nanz­hof bestä­tigt, dass er das Alters­ein­künf­te­ge­setz für ver­fas­sungs­ge­mäß hält.
Wäh­rend der Ankauf der Steu­er­da­ten bereits zu zahl­rei­chen Straf­ver­fah­ren geführt hat, meh­ren sich die For­de­run­gen nach einer Abschaf­fung der Straf­frei­heit bei Selbst­an­zei­gen.
Nur weil der Anla­ge­pros­ket in sei­ner Ertrags­pla­nung zeit­lich befris­tet ist, darf das Finanz­amt nicht auto­ma­tisch auch von einer befris­te­ten Betei­li­gung aus­ge­hen.
Ein Stra­te­gie­ent­gelt für den Ver­mö­gens­ver­wal­ter zählt nicht zu den Wer­bungs­kos­ten, son­dern erhöht die Anschaf­fungs­kos­ten der Kapi­tal­an­la­ge.
Ein Soft­ware­feh­ler ver­zö­gert die Bear­bei­tung der Steu­er­erklä­run­gen mit Kapi­tal­ein­künf­ten.
Rund ein Fünf­tel aller Steu­er­erklä­run­gen, die Rent­ner abge­ben muss­ten, wei­sen Feh­ler auf.
Die Anbie­ter glau­ben, dass die Finanz­ver­wal­tung nicht ein­fach per Ver­wal­tungs­an­wei­sung Roh­stoff­an­lei­hen der Abgel­tungs­teu­er unter­wer­fen kann.
Der deut­sche Fis­kus hat mitt­ler­wei­le meh­re­re CD-Ange­bo­te mit Schwei­zer Kon­ten­da­ten von deut­schen Kapi­tal­an­le­gern.
Per Ver­wal­tungs­an­wei­sung unter­wirft das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um Gold- und ande­re Roh­stoff­an­lei­hen eben­falls der Abgel­tungs­teu­er.
Der Jah­res­wech­sel bringt steu­er­li­che Ent­las­tun­gen für Ein­kom­men­steu­er­zah­ler in erheb­li­chem Umfang.