Vermögensaufbau und Altersvorsorge

Solan­ge der Ver­si­che­rungs­neh­mer einer Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung sein Wahl­recht noch nicht aus­ge­übt hat, kann auch eine Ver­si­che­rung mit einer Ver­sor­gungs­ren­te gepfän­det wer­den.
Kurz vor der Ver­ab­schie­dung hat das Jah­res­steu­er­ge­setz 2008 noch eine gan­ze Rei­he Ände­run­gen erfah­ren.
Ver­fas­sungs­recht­lich ist es nicht zu bean­stan­den, dass im Rah­men des Halb­ein­künf­te­ver­fah­rens auch Wer­bungs­kos­ten nur hälf­tig berück­sich­tigt wer­den.
Über den Ver­bleib von vor­mals im Aus­land ange­leg­tem Kapi­tal müs­sen Sie genaue Aus­kunft geben kön­nen, wenn Sie eine Zuschät­zung ver­hin­dern wol­len.
Schon ein hohes Ein­kom­men allein kann Anlass für eine Außen­prü­fung des Finanz­amts sein, wenn nur gerin­ge Kapi­tal­erträ­ge erklärt wer­den.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat mit einem Schrei­ben zu den Urtei­len des Bun­des­fi­nanz­hofs zur Besteue­rung von Finanz­in­no­va­tio­nen Stel­lung genom­men.
In der jetzt geplan­ten Form weist die Abgel­tungs­steu­er noch vie­le Pro­ble­me und Inkon­sis­ten­zen auf.
Ein­nah­men aus der gele­gent­li­chen Ver­äu­ße­rung von ver­mie­te­ten Wirt­schafts­gü­tern noch vor Ablauf deren Nut­zungs­dau­er gehö­ren der pri­va­ten Ver­mö­gens­ver­wal­tung an.
Das jetzt vom Bun­des­tag beschlos­se­ne Jah­res­steu­er­ge­setz 2008 ent­hält vie­le hef­tig umstrit­te­ne Ände­run­gen.
Der Abgel­tungs­steu­er unter­lie­gen ab 2009 fast alle Kapi­tal­erträ­ge im Pri­vat­ver­mö­gen.