Vermögensaufbau und Altersvorsorge

Auf­wen­dun­gen für den fehl­ge­schla­ge­nen Erwerb einer GmbH-Betei­li­gung sind weder Wer­bungs­kos­ten noch Betriebs­aus­ga­ben.
Wenn Sie kei­ne neu­en Frei­stel­lungs­auf­trä­ge für das kom­men­de Jahr stel­len, wer­den die bis­he­ri­gen Auf­trä­ge auto­ma­tisch mit 56,37 % ihres bis­he­ri­gen Frei­stel­lungs­be­tra­ges berück­sich­tigt.
Zu den Ände­run­gen, die alle Steu­er­zah­ler betref­fen, gehö­ren Steu­er­erhö­hun­gen bei der Umsatz-, Ver­si­che­rungs- und Ein­kom­men­steu­er sowie die neue Steu­er auf Bio­kraft­stof­fe.
Über die Ver­re­chen­bar­keit von Ver­lus­ten aus pri­va­ten Ver­äu­ße­rungs­ge­schäf­ten wird erst im Jahr der Ver­rech­nung ent­schie­den.
Kapi­tal­erträ­ge sind immer wie­der ein belieb­tes Opfer der deut­schen Steu­er­po­li­tik — so auch jetzt.
Für die Steu­er­frei­heit von Zin­sen aus aus­län­di­schen Lebens­ver­si­che­rung ist es nicht not­wen­dig, dass die Vor­aus­set­zun­gen für den Son­der­aus­ga­ben­ab­zug für Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge erfüllt sind.
Trotz Bank­ge­heim­nis kann die Steu­er­ver­wal­tung im Rah­men eines Straf­ver­fah­rens nun auch EU-weit Kon­ten­ab­fra­gen durch­füh­ren.
Zwölf Jah­re nach Ver­trags­ab­schluss sind die Zin­sen aus einer wei­ter lau­fen­den Lebens­ver­si­che­rung steu­er­frei.
Der Ver­kauf von Bezugs­rech­ten für Akti­en aus Kapi­tal­erhö­hun­gen unter­liegt eben­falls dem Halb­ein­künf­te­ver­fah­ren.
In einer vor­läu­fi­gen Ent­schei­dung hat der Bun­des­fi­nanz­hof den Wer­bungs­kos­ten­ab­zug für Ren­ten­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge aus­ge­schlos­sen.