Vermögensaufbau und Altersvorsorge

Bei der Berech­nung der Höhe einer Betriebs­ren­te kann auch die bis­he­ri­ge betrieb­li­che Hand­ha­bung her­an­ge­zo­gen wer­den.
Mit der Neu­re­ge­lung der Ren­ten­be­steue­rung ist auch eine höhe­re Besteue­rung von Lebens­ver­si­che­run­gen ver­bun­den.
Das Tages­geld­kon­to ist eine gute Mög­lich­keit, sich eine Bar­re­ser­ve ein­zu­rich­ten.
Maß­nah­men der betrieb­li­chen Alters­ver­sor­gung sind för­der­fä­hi­ge Alters­vor­sor­ge­bei­trä­ge, brau­chen jedoch kei­ner Zer­ti­fi­zie­rungs­num­mer.
Die Finan­zie­rungs­kos­ten für eine pri­va­te Ver­sor­gungs­ren­te sind nicht als dau­ern­de Last abzieh­bar.
Die Besteue­rung von Spe­ku­la­ti­ons­ge­win­nen aus Akti­en­ge­schäf­ten in den Jah­ren 1997 und 1998 ist ver­fas­sungs­wid­rig.
Die betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung erlebt seit der Ren­ten­re­form 2001 eine Renais­sance.
Der Son­der­aus­ga­ben­ab­zug für Lebens­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge wird ab 2004 gekürzt.
Ban­ken sind zukünf­tig ver­pflich­tet, eine Jah­res­be­schei­ni­gung über Kapi­tal­erträ­ge und Ver­äu­ße­rungs­ge­win­ne aus­zu­stel­len.
Als Teil der Gegen­fi­nan­zie­rungs­maß­nah­men für die Redu­zie­rung der Steu­er­sät­ze bei der Ein­kom­men­steu­er sin­ken die Spa­rer­frei­be­trä­ge ab 2004.