Vermögensaufbau und Altersvorsorge

Das Tages­geld­kon­to ist eine gute Mög­lich­keit, sich eine Bar­re­ser­ve ein­zu­rich­ten.
Maß­nah­men der betrieb­li­chen Alters­ver­sor­gung sind för­der­fä­hi­ge Alters­vor­sor­ge­bei­trä­ge, brau­chen jedoch kei­ner Zer­ti­fi­zie­rungs­num­mer.
Die Finan­zie­rungs­kos­ten für eine pri­va­te Ver­sor­gungs­ren­te sind nicht als dau­ern­de Last abzieh­bar.
Die Besteue­rung von Spe­ku­la­ti­ons­ge­win­nen aus Akti­en­ge­schäf­ten in den Jah­ren 1997 und 1998 ist ver­fas­sungs­wid­rig.
Die betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung erlebt seit der Ren­ten­re­form 2001 eine Renais­sance.
Der Son­der­aus­ga­ben­ab­zug für Lebens­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge wird ab 2004 gekürzt.
Ban­ken sind zukünf­tig ver­pflich­tet, eine Jah­res­be­schei­ni­gung über Kapi­tal­erträ­ge und Ver­äu­ße­rungs­ge­win­ne aus­zu­stel­len.
Als Teil der Gegen­fi­nan­zie­rungs­maß­nah­men für die Redu­zie­rung der Steu­er­sät­ze bei der Ein­kom­men­steu­er sin­ken die Spa­rer­frei­be­trä­ge ab 2004.
Finanz­an­la­gen sind mit einer Viel­zahl mög­li­cher Kos­ten ver­bun­den, die bei einem Ver­gleich ver­schie­de­ner Anla­ge­pro­duk­te alle berück­sich­tigt wer­den soll­ten.
Bis abschlie­ßend über die Ver­fas­sungs­wid­rig­keit der Besteue­rung von pri­va­ten Ver­äu­ße­rungs­ge­schäf­ten ent­schie­den ist, kann nun Aus­set­zung der Voll­zie­hung bean­tragt wer­den.