Erbschaft und Schenkung

Die Begüns­ti­gung von Betriebs­ver­mö­gen bei der Erb­schaft­steu­er ist in ihrer der­zei­ti­gen Form ver­fas­sungs­wid­rig.
Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt will sein Urteil zur Erb­schaft­steu­er noch vor Weih­nach­ten ver­kün­den.
Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt will sei­ne Ent­schei­dung zur Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit der Erb­schaft­steu­er am 17. Dezem­ber 2014 ver­kün­den.
Die EU-Kom­mis­si­on hat Deutsch­land auf­ge­for­dert, Ver­mächt­nis­se an aus­län­di­sche Wohl­tä­tig­keits­or­ga­ni­sa­tio­nen mit denen an inlän­di­sche gleich­zu­stel­len.
Der Euro­päi­sche Gerichts­hof hat erneut fest­ge­stellt, dass der nied­ri­ge Frei­be­trag für Aus­lands­fäl­le bei der Erb­schaft­steu­er gegen EU-Recht ver­stößt.
Bald wird das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt dar­über ent­schei­den, ob das Erb­schaft­steu­er­ge­setz ins­ge­samt und ins­be­son­de­re die Steu­er­ermä­ßi­gun­gen für Betriebs­ver­mö­gen mög­li­cher­wei­se ver­fas­sungs­wid­rig sind.
Der Erb­schaft­steu­er­frei­be­trag von 20.000 Euro für Pfle­ge­leis­tun­gen gilt nicht für Kin­der und ande­re nahe Ver­wand­te des Erb­las­sers.
Für die Erb­schaft­steu­er­ermä­ßi­gung für Miet­wohn­im­mo­bi­li­en ist nicht zwin­gend ein abge­schlos­se­ner Miet­ver­trag not­wen­dig.
Der Bewer­tungs­ab­schlag bei der Erb­schaft- und Schen­kungsteu­er für Miet­woh­nun­gen gilt nicht für ein Grund­stück, das mit einem Erb­bau­recht belas­tet ist.
Die Rück­zah­lung eines Ver­si­che­rungs­be­trags an den Ehe­gat­ten nach dem Tod des Part­ners löst kei­ne Erb­schaft­steu­er aus, wenn er den Ver­si­che­rungs­be­trag frü­her selbst zuguns­ten sei­nes ver­stor­be­nen Part­ners ein­ge­zahlt hat­te.