Erbschaft und Schenkung

Die Begüns­ti­gung für zu Wohn­zwe­cken ver­mie­te­ten Immo­bi­li­en gibt es nur, wenn schon der Erb­las­ser eine kon­kre­te Ver­mie­tungs­ab­sicht hat­te und mit deren Umset­zung begon­nen hat.
Mit einem neu­en Steu­er­än­de­rungs­ge­setz will die Bun­des­re­gie­rung vor allem ver­schie­de­nen Ände­rungs­wün­schen der Län­der Rech­nung tra­gen, für die im letz­ten Jahr kei­ne Zeit mehr war.
Zur Neu­re­ge­lung der Begüns­ti­gung von Betriebs­ver­mö­gen bei der Erb­schaft­steu­er sind jetzt ers­te Details bekannt.
Bei der jähr­li­chen Zah­lung der Erb­schaft­steu­er auf Ren­ten oder ande­re wie­der­keh­ren­de Leis­tun­gen kommt ein Erlass der Zah­lun­gen in Fra­ge, wenn der Leis­tungs­pflich­ti­ge spä­ter zah­lungs­un­fä­hig wird.
Über­nimmt ein Drit­ter die Bei­trä­ge für eine Lebens­ver­si­che­rung, sind die Bei­trä­ge in vol­ler Höhe schen­kungsteu­er­pflich­tig, nicht nur in Höhe der Wert­erhö­hung des Ver­si­che­rungs­an­spruchs.
Die Begüns­ti­gung von Betriebs­ver­mö­gen bei der Erb­schaft­steu­er ist in ihrer der­zei­ti­gen Form ver­fas­sungs­wid­rig.
Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt will sein Urteil zur Erb­schaft­steu­er noch vor Weih­nach­ten ver­kün­den.
Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt will sei­ne Ent­schei­dung zur Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit der Erb­schaft­steu­er am 17. Dezem­ber 2014 ver­kün­den.
Die EU-Kom­mis­si­on hat Deutsch­land auf­ge­for­dert, Ver­mächt­nis­se an aus­län­di­sche Wohl­tä­tig­keits­or­ga­ni­sa­tio­nen mit denen an inlän­di­sche gleich­zu­stel­len.
Der Euro­päi­sche Gerichts­hof hat erneut fest­ge­stellt, dass der nied­ri­ge Frei­be­trag für Aus­lands­fäl­le bei der Erb­schaft­steu­er gegen EU-Recht ver­stößt.