Erbschaft und Schenkung

Nach dem der Streit um das Jah­res­steu­er­ge­setz 2013 zwi­schen Regie­rung und Oppo­si­ti­on Mit­te Dezem­ber im Eklat geen­det ist, ist die Zukunft des Geset­zes unsi­che­rer denn je.
Ent­spre­chend dem Rekord­tief bei den Zin­sen fällt auch der Basis­zins für die Bewer­tung des Betriebs­ver­mö­gens in die­sem Jahr noch ein­mal deut­lich nied­ri­ger aus als im Vor­jahr.
Wegen der Zwei­fel des Bun­des­fi­nanz­hofs an der Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit der Erb­schaft­steu­er erge­hen neue Erb­schaft­steu­er­be­schei­de nur noch vor­läu­fig, bis eine Ent­schei­dung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts vor­liegt.
Ein rei­nes Wohn­recht im Fami­li­en­heim ist im Gegen­satz zur Immo­bi­lie selbst nicht begüns­tigt und damit auch nicht erb­schaft­steu­er­frei.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hält das aktu­el­le Erb­schaft­steu­er­ge­setz für ver­fas­sungs­wid­rig, weil die dar­in ent­hal­te­nen Ver­güns­ti­gun­gen für Betriebs­ver­mö­gen nicht gerecht­fer­tigt sei­en.
Der Bun­des­fi­nanz­hof ändert sei­ne Recht­spre­chung und lässt jetzt auch die Ein­kom­men­steu­er­schuld aus dem Todes­jahr des Erb­las­ser zum Abzug als Nach­lass­ver­bind­lich­keit zu.
Die Schen­kung von Gesell­schafts­an­tei­len wird anders bewer­tet, wenn der Beschenk­te an einen geplan­ten Ver­kauf der Antei­le durch den Schen­ker gebun­den ist.
Die Schen­kung von Bar­geld in belie­bi­ger Höhe über einen GmbH-Man­tel soll bald nicht mehr steu­er­frei mög­lich sein.
Trotz kürz­lich ein­ge­führ­tem Wahl­recht zur unbe­schränk­ten Steu­er­pflicht hält das Finanz­ge­richt Düs­sel­dorf den Frei­be­trag für beschränkt Steu­er­pflich­ti­ge für unan­ge­mes­sen nied­rig.
Auf 128 Sei­ten hat der Bun­des­rat sei­ne Ände­rungs­wün­sche zum aktu­el­len Gesetz­ent­wurf für das Jah­res­steu­er­ge­setz 2013 auf­ge­lis­tet.