Erbschaft und Schenkung
Das Jahressteuergesetz 2010 enthält neben reinen Korrektur- und Reparaturmaßnahmen der Gesetzestexte auch eine ganze Reihe von Änderungen, die praktische Bedeutung haben.
Fließen Verkaufserlöse eines Ehegatten auf das gemeinsame Oder-Konto, gilt die Hälfte der Einzahlung als Schenkung an den anderen Ehegatten.
Wie beim Verzicht auf das Nießbrauchsrecht ist auch der Verzicht auf ein dingliches Wohnrecht steurrechtlich eine steuerpflichtige Schenkung.
Gegen die Ansicht der Finanzverwaltung hat ein Finanzgericht festgestellt, dass auch Treuhand-Anteile zum vergünstigten Betriebsvermögen gehören.
Die frühere Schlechterstellung von eingetragenen Lebenspartnern ist verfassungswidrig und muss rückwirkend beseitigt werden.
Der Verkauf des Betriebsvermögens aufgrund gesetzlicher Vorschriften schützt nicht vor dem Verlust des Steuervorteils für Betriebsvermögen.
Eine monatliche Zahlung als Gegenleistung für den Pflichtteilsverzicht eines Kindes ist einkommensteuerfrei.
Auf Stückzinsen wird zweimal Steuer fällig, weil die latente Einkommensteuer darauf bei der Erbschaftsteuer nicht als Nachlassverbindlichkeit abziehbar ist.
Der Entwurf für das Jahressteuergesetz 2010 hat bereits erste Änderungen erfahren.
Auch Kosten der Grundstücksbewertung sind als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig.
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