Erbschaft und Schenkung

Noch vor Juli müs­sen Erben einen Antrag stel­len, wenn sie für eine Erb­schaft in 2007 oder 2008 die Ver­steue­rung nach neu­em Recht in Anspruch neh­men wol­len.
Mit der Erb­schaft­steu­er­re­form haben sich sowohl die Bewer­tung von als auch die Ver­scho­nungs­re­ge­lun­gen für Betriebs­ver­mö­gen geän­dert.
Die Erb­schaft­steu­er­re­form kann wie geplant zum Jah­res­wech­sel in Kraft tre­ten.
Die wesent­li­chen Eck­punk­te der Reform der Erb­schaft­steu­er lie­gen nach der Eini­gung in der Gro­ßen Koali­ti­on jetzt fest.
Auch in Alt­fäl­len will die Finanz­ver­wal­tung Steu­er­be­ra­tungs­kos­ten für eine Erb­schaft­steu­er­erklä­rung nicht als Son­der­aus­ga­ben akzep­tie­ren, wenn der Nach­lass aus­reicht, um die Kos­ten abzu­de­cken.
Eine Reno­vie­rung oder einen Umbau, den der Nach­er­be in Erwar­tung der Erb­schaft an einer Immo­bi­lie vor­ge­nom­men hat, darf nicht bei der Erb­schaft­steu­er berück­sich­tigt wer­den.
Die Finanz­ver­wal­tung weicht beim Weg­fall der Ver­erb­lich­keit des Ver­lust­ab­zugs zuguns­ten der Steu­er­zah­ler von den Vor­ga­ben des Bun­des­fi­nanz­hofs ab.
Bei der umstrtit­te­nen Hal­te­frist für Fir­men­er­ben zeich­net sich ein Kom­pro­miss zwi­schen der Uni­on und der SPD ab.
In Öster­reich ist die Erb­schaft­steu­er seit dem 1. August 2008 weg­ge­fal­len. Das hat auch Kon­se­quen­zen für deut­sche Steu­er­zah­ler.
Die Reform der Erb­schaft­steu­er ist wegen noch offe­ner Streit­fra­gen auf den Herbst ver­tagt wor­den.