Erbschaft und Schenkung
Die Reform der Erbschaftsteuer ist wegen noch offener Streitfragen auf den Herbst vertagt worden.
Mit der Erbrechtsreform sollen vor allem die Pflichtteilsansprüche neu geregelt werden, aber auch Verjährungsfristen im Erbrecht und die Berücksichtigung von Pflegeleistungen.
Erst der Zufluss von Vermögen, über das der Beschenkte frei verfügen kann, stellt eine Schenkung dar.
Erben können in Zukunft nicht mehr einen nicht ausgenutzten Verlustabzug bei ihrer eigenen Einkommensteuererklärung geltend machen.
Die Kosten für einen Streit um die Erbschaftsteuer können nicht als Nachlassverbindlichkeit geltend gemacht werden.
Für das fristgerecht gekündigte Erbschaftsteuer-Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich wird momentan ein Sonderabkommen als Ersatz erarbeitet.
Unterschiedliche Bewertung land- und forstwirtschaftlichen Vermögens im In- und Ausland ist gemeinschaftsrechtswidrig.
Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts verabschiedet.
Wenn das Finanzamt erst nach Jahren von einer Schenkung erfährt, läuft auch die Festsetzungsfrist erst ab diesem Zeitpunkt.
Für die vom Bundesverfassungsgericht erzwungene Reform der Erbschaftsteuer liegen jetzt erste Eckpunkte fest.
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