Erbschaft und Schenkung

Die Über­tra­gung einer Immo­bi­lie von Eltern auf min­der­jäh­ri­ge Kin­der ist auch dann steu­er­lich anzu­er­ken­nen, wenn kein Ergän­zungs­pfle­ger bestellt wor­den ist.
Auch zwi­schen getrennt leben­den Ehe­gat­ten kann das Fami­li­en­wohn­heim steu­er­frei über­tra­gen wer­den.
Ein tes­ta­men­ta­ri­sches Ver­mächt­nis ist unter gewis­sen Umstän­den doch als Son­der­aus­ga­be abzieh­bar.
Ein Schen­kungsteu­er­be­scheid muss rück­wir­kend auf­ge­ho­ben wer­den, wenn die Schen­kung noch vor der end­gül­ti­gen Durch­füh­rung ent­fällt.
Durch die vor­zei­ti­ge Auf­lö­sung des letz­ten Bun­des­ta­ges und das anste­hen­de Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts gibt es der­zeit gro­ße Unsi­cher­hei­ten bei der Unter­neh­mens­nach­fol­ge.
Ein ver­ein­bar­ter Zuge­winn­aus­gleich trotz fort­be­stehen­der Zuge­winn­ge­mein­schaft unter­liegt der Schen­kungsteu­er.
Das Finanz­amt muss frü­he­re Erwer­be so berück­sich­ti­gen, dass sich der dann zuste­hen­de per­sön­li­che Frei­be­trag auch tat­säch­lich aus­wirkt.
Die Eröff­nung eines nota­ri­el­len Tes­ta­ments genügt bei Ban­ken als Nach­weis für das Erbrecht des Erben.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat ent­schie­den, dass ein zins­lo­ses Dar­le­hen kei­ne mit­tel­ba­re Grund­stücks­schen­kung ist.
Die Zah­lung einer Abfin­dung für Pflicht­teils­an­sprü­che aus der Erb­mas­se selbst wür­de zwar die Steu­er­last sen­ken, wird aber von den Finanz­äm­tern nicht akzep­tiert.