Internet und Telekommunikation

Spen­den­be­schei­ni­gun­gen wer­den ab 2017 auch dann vom Finanz­amt aner­kannt, wenn sie als schreib­ge­schütz­tes Doku­ment per E-Mail ver­sen­det wer­den.
Das Besteue­rungs­ver­fah­ren wird in vie­len Punk­ten moder­ni­siert, die teil­wei­se schon ab die­sem Jahr Aus­wir­kun­gen haben.
Betrü­ger ver­su­chen zuneh­mend, mit gefälsch­ten Mit­tei­lun­gen über eine geän­der­te Bank­ver­bin­dung Geld auf ihre Kon­ten umzu­lei­ten.
Die Finanz­ver­wal­tung warnt vor einer neu­en Betrugs­ma­sche im Online-Ban­king, bei der ver­meint­lich feh­ler­haf­te Steu­er­erstat­tun­gen vor­ge­gau­kelt wer­den, die ans Finanz­amt zurück­über­wie­sen wer­den sol­len.
Ab 2017 gilt die neu ver­öf­fent­lich­te Ver­si­on der Taxo­no­mie für die E-Bilanz, die ver­schie­de­ne Ände­run­gen und Ergän­zun­gen ent­hält.
Auch wer Sicher­heits­be­den­ken gegen die elek­tro­ni­sche Steu­er­erklä­rung hegt, kommt um die Abga­be­pflicht auf elek­tro­ni­schem Weg nicht her­um.
Das Gesetz bringt län­ge­re Fris­ten für die Steu­er­erklä­rung, einen zwin­gen­den Ver­spä­tungs­zu­schlag für ver­spä­te­te Steu­er­erklä­run­gen und mehr Auto­ma­ti­sie­rung bei den Finanz­äm­tern.
Sowohl der gewerb­li­che als auch der pri­va­te Ver­kauf über eBay, ama­zon & Co. ist reich an steu­er­li­chen Stol­per­fal­len, wie meh­re­re aktu­el­le Urtei­le und Ver­wal­tungs­an­wei­sun­gen bewei­sen.
Wie­der ein­mal warnt die Finanz­ver­wal­tung vor E-Mails mit betrü­ge­ri­schem Inhalt — dies­mal mit dem Ziel, Depot­da­ten der Steu­er­zah­ler abzu­grei­fen.
Dass die Umsatz­steu­er­be­frei­ung für den Umtausch von gesetz­li­chen Zah­lungs­mit­teln auch für Bit­coins gilt, hat der Euro­päi­sche Gerichts­hof jetzt bestä­tigt.