Internet und Telekommunikation

Ab 2017 gilt die neu ver­öf­fent­lich­te Ver­si­on der Taxo­no­mie für die E-Bilanz, die ver­schie­de­ne Ände­run­gen und Ergän­zun­gen ent­hält.
Auch wer Sicher­heits­be­den­ken gegen die elek­tro­ni­sche Steu­er­erklä­rung hegt, kommt um die Abga­be­pflicht auf elek­tro­ni­schem Weg nicht her­um.
Das Gesetz bringt län­ge­re Fris­ten für die Steu­er­erklä­rung, einen zwin­gen­den Ver­spä­tungs­zu­schlag für ver­spä­te­te Steu­er­erklä­run­gen und mehr Auto­ma­ti­sie­rung bei den Finanz­äm­tern.
Sowohl der gewerb­li­che als auch der pri­va­te Ver­kauf über eBay, ama­zon & Co. ist reich an steu­er­li­chen Stol­per­fal­len, wie meh­re­re aktu­el­le Urtei­le und Ver­wal­tungs­an­wei­sun­gen bewei­sen.
Wie­der ein­mal warnt die Finanz­ver­wal­tung vor E-Mails mit betrü­ge­ri­schem Inhalt — dies­mal mit dem Ziel, Depot­da­ten der Steu­er­zah­ler abzu­grei­fen.
Dass die Umsatz­steu­er­be­frei­ung für den Umtausch von gesetz­li­chen Zah­lungs­mit­teln auch für Bit­coins gilt, hat der Euro­päi­sche Gerichts­hof jetzt bestä­tigt.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat den schon län­ger geplan­ten Refe­ren­ten­ent­wurf für ein Gesetz zur Moder­ni­sie­rung des Besteue­rungs­ver­fah­rens ver­öf­fent­licht.
Sobald die Ein­künf­te aus einer selbst­stän­di­gen Tätig­keit mehr als 410 Euro im Jahr betra­gen, muss die Steu­er­erklä­rung zwin­gend elek­tro­nisch abge­ge­ben wer­den.
Bei einer elek­tro­ni­schen Steu­er­erklä­rung ist es nicht grund­sätz­lich grob fahr­läs­sig, wenn ein Ein­trag in einer Anla­ge ver­ges­sen wird, sodass ein bereits bestands­kräf­ti­ger Bescheid unter Umstän­den auch nach­träg­lich noch zuguns­ten des Steu­er­zah­lers geän­dert wer­den kann.
E-Bilan­zen für Wirt­schafts­jah­re, die nach 2015 begin­nen, müs­sen mit der neu­en Ver­si­on der Taxo­no­mi­en erstellt wer­den, die das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um ver­öf­fent­licht hat.