Internet und Telekommunikation

Im kom­men­den Jahr sol­len Pri­vat­leu­te erst­mals die von der Finanz­ver­wal­tung über sie gespei­cher­ten Daten als vor­aus­ge­füll­te Steu­er­erklä­rung abru­fen kön­nen.
Den Arbeit­ge­bern, die noch nicht auf das ELS­tAM-Ver­fah­ren umge­stellt haben, blei­ben dafür nur noch weni­ge Wochen Zeit.
Nach­dem die not­wen­di­gen Geset­zes­än­de­run­gen nun ver­spä­tet in Kraft getre­ten sind, hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um das ELS­tAM-Ein­füh­rungs­schrei­ben in der End­fas­sung ver­öf­fent­licht.
Auf Spe­ku­la­ti­ons­ge­win­ne mit der vir­tu­el­len Wäh­rung “Bit­coin” fällt kei­ne Abgel­tungs­teu­er an. Auch in ande­rer Hin­sicht hat sich das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um zu der vir­tu­el­len Wäh­rung geäu­ßert.
Daten­über­mitt­lun­gen ohne Zer­ti­fi­kat akzep­tiert die Finanz­ver­wal­tung nur noch bis zum 31. August 2013.
Weil der­zeit ELS­tAM-Anmel­dun­gen von Arbeit­neh­mern unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen abge­lehnt wer­den, erklärt das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um, wie in die­sen Fäl­len zu ver­fah­ren ist.
Um den Arbeit­ge­bern den Umstieg auf ELS­tAM zu erleich­tern, hat die Finanz­ver­wal­tung jetzt Bro­schü­ren und Vide­os mit Schritt-für-Schritt-Anlei­tun­gen ver­öf­fent­licht.
In die­sem Jahr müs­sen die Arbeit­ge­ber den Lohn­steu­er­ab­zug auf das ELS­tAM-Ver­fah­ren umstel­len, kön­nen aber bis zur Umstel­lung wei­ter das Papier­ver­fah­ren anwen­den.
Die elek­tro­ni­sche Lohn­steu­er­kar­te hat für Arbeit­neh­mer ver­schie­de­ne Aus­wir­kun­gen, ins­be­son­de­re bei den Frei­be­trä­gen.
Nur die Anhe­bung des steu­er­frei­en Exis­tenz­mi­ni­mums zum 1. Janu­ar 2013 ist bereits beschlos­sen. Mit allen ande­ren zum Jah­res­wech­sel geplan­ten Ände­run­gen im Steu­er­recht muss sich das Par­la­ment im neu­en Jahr noch ein­mal befas­sen.