Internet und Telekommunikation

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um warnt vor gefälsch­ten eMails, mit denen Gau­ner Kon­to- und Kre­dit­kar­ten­da­ten der Steu­er­zah­ler erbeu­ten wol­len.
Die Pflicht zur elek­tro­ni­schen Abga­be der Steu­er­erklä­rung trifft jetzt auch Steu­er­zah­ler, die gar nicht ahnen, dass sie von die­ser Pflicht betrof­fen sind.
Eine rück­wir­ken­de Geset­zes­än­de­rung sorgt dafür, dass Arbeit­ge­ber ihren Arbeit­neh­mern nun auch Soft­ware, Smart­pho­nes und Tablet-PCs steu­er­frei über­las­sen kön­nen.
Eine gan­ze Rei­he von Behör­den und Insti­tu­tio­nen mel­den auto­ma­tisch Daten über die Steu­er­zah­ler an das Finanz­amt.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat die Regeln und Vor­ga­ben für selbst­ge­druck­te Steu­er­erklä­rungs­for­mu­la­re aktua­li­siert.
Der Kon­ten­da­ten­ab­ruf durch die Finanz­äm­ter und ande­re Behör­den hat in den letz­ten sie­ben Jah­ren dras­tisch zuge­nom­men.
Bald dür­fen Arbeit­neh­mer auch Soft­ware, Tablets und ande­re Daten­ver­ar­bei­tungs­ge­rä­te ihres Arbeit­ge­bers steu­er­frei nut­zen.
Die Finanz­ver­wal­tung ist vor­erst mit dem Ver­such geschei­tert, von Ama­zon eine Auf­stel­lung der Mar­ket­place-Anbie­ter zu bekom­men.
Das jetzt beschlos­se­ne Steu­er­ver­ein­fa­chungs­ge­setz 2011 ent­hält vie­le klei­ne­re Ver­ein­fa­chun­gen im Steu­er­recht sowie die Abschaf­fung der Signa­tur­pflicht für elek­tro­ni­sche Rech­nun­gen.
Ein beruf­lich genutz­ter PC im häus­li­chen Arbeits­zim­mer von Frei­be­ruf­lern und Selbst­stän­di­gen unter­liegt der Gebüh­ren­be­frei­ung für Zweit­gere­ä­te.