Internet und Telekommunikation

Die Finanz­ver­wal­tung ver­langt in den Lohn­steu­er­be­schei­ni­gun­gen für 2009 nicht die Anga­be der bun­des­ein­heit­li­chen Steu­er­num­mer.
Für die Über­tra­gung der Lohn­steu­er­be­schei­ni­gun­gen des Jah­res 2009 schreibt das Gesetz eine Authen­ti­fi­zie­rung vor, die eine Regis­trie­rung bei der Finanz­ver­wal­tung erfor­dert.
Mit dem Steu­er­bü­ro­kra­tie­ab­bau­ge­setz will das Finanz­mi­nis­te­ri­um vor allem die elek­tro­ni­sche Daten­über­mitt­lung zwi­schen Steu­er­zah­lern und Finanz­ver­wal­tung wei­ter aus­bau­en.
Die Mög­lich­keit zur Abga­be einer elek­tro­ni­schen Steu­er­erklä­rung wird immer öfter genutzt und kann sich in man­chen Bun­des­län­dern sogar loh­nen.
Die bis­he­ri­gen Papier­be­schei­ni­gun­gen beim Antrag auf Sozi­al­leis­tun­gen sol­len ab 2010 schritt­wei­se durch einen Elek­tro­ni­schen Ein­kom­mens­nach­weis (ELENA) ersetzt wer­den.
Die Abga­be einer Steu­er­erklä­rung auf Dis­ket­te erfüllt nicht die gesetz­li­chen Vor­ga­ben und ist damit unzu­läs­sig.
Da nicht abschlie­ßend geklärt ist, ob ein Ein­spruch per E-Mail zuläs­sig ist, soll­te der Ein­spruch wei­ter per Brief oder Fax ein­ge­legt wer­den.
Das jetzt vom Bun­des­tag beschlos­se­ne Jah­res­steu­er­ge­setz 2008 ent­hält vie­le hef­tig umstrit­te­ne Ände­run­gen.
Ein Domain-Name ist ein nicht abnutz­ba­res Wirt­schafts­gut, womit die Auf­wen­dun­gen für den Erwerb weder sofort abzugs­fä­hi­ge Betriebs­aus­ga­ben sind noch abge­schrie­ben wer­den kön­nen.
Führt die abwei­chen­de Besteue­rung eines Kon­kur­ren­ten zu einem objek­ti­ven Wett­be­werbs­nach­teil, dann haben Sie dar­über einen Aus­kunfts­an­spruch.