Internet und Telekommunikation

Auch wenn seit Jah­res­an­fang die Abga­be digi­tal signier­ter Steu­er­erklä­run­gen mög­lich ist, fehlt nach Ansicht von Exper­ten eine recht­li­che Grund­la­ge dafür.
Die Beschrän­kung der Steu­er­frei­heit für die Nut­zung betrieb­li­cher PCs und Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­rä­te auf Arbeit­neh­mer ver­letzt nicht den Gleich­heits­grund­satz.
Bis­her kon­ten klei­ne­re Fir­men nur mit viel Auf­wand die Anfor­de­run­gen an den elek­tro­ni­schen Ver­sand von Rech­nun­gen erfül­len. Nun bie­tet ein Unter­neh­men der Bun­des­dru­cke­rei ein Ver­fah­ren an, mit dem auch ohne teu­re Infra­struk­tur der güns­ti­ge­re elek­tro­ni­sche Rech­nungs­ver­sand mög­lich ist.
Auf Selbst­stän­di­ge und Unter­neh­mer kom­men neben Belas­tun­gen auch eine Rei­he von Ent­las­tun­gen zu.
Auch Über­wei­sungs­be­le­ge aus dem Online-Ban­king kom­men für den erleich­ter­ten Spen­den­nach­weis bis 100 Euro in Fra­ge.
Das neue Inter­net­por­tal von ELSTER, Els­te­rOn­line, steht seit dem 1. Janu­ar 2006 in allen Bun­des­län­dern zur Ver­fü­gung.
In einem Erlass legt die Bre­mer Finanz­ver­wal­tung ihre Auf­fas­sung zur Bilan­zie­rung von Soft­ware­sys­te­men fest.
In Här­te­fäl­len ist die Abga­be der Umsatz­steu­er­vor­anmel­dun­gen und Lohn­steu­er­an­mel­dun­gen auch auf Papier mög­lich.
Elek­tro­ni­sche Rech­nun­gen wer­den nur dann zum Vor­steu­er­ab­zug aner­kannt, wenn sie mit einer qua­li­fi­zier­ten Signa­tur ver­se­hen sind.
Ab dem 1. Janu­ar 2006 ist die elek­tro­ni­sche Mel­dung von Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­gen für alle Arbeit­ge­ber ver­bind­lich vor­ge­schrie­ben.