Internet und Telekommunikation

Ver­brau­cher haben auch bei Inter­net-Auk­tio­nen ein gesetz­li­ches Wider­rufs­recht, wenn der Ver­käu­fer ein Unter­neh­mer ist.
Nach einem aktu­el­len Urteil sind die Kos­ten für ein Navi­ga­ti­ons­ge­rät in einem Fir­men­fahr­zeug nicht in die 1 %-Rege­lung ein­zu­be­zie­hen.
Ein Tele­fon­un­ter­neh­men darf nicht in sei­nen All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen die Fris­ten für Rech­nungs­ein­wen­dun­gen ver­kür­zen, son­dern muss deut­lich auf die gesetz­li­che Frist hin­wei­sen.
Wenn eMails als Han­dels­brie­fe fun­gie­ren, unter­lie­gen sie eben­so der Auf­be­wah­rungs­pflicht wie Papier­un­ter­la­gen.
Ein Inter­net­ca­fé, das neben dem Zugang zum Inter­net auch Com­pu­ter­spie­le auf den Rech­nern anbie­tet, braucht eine Spiel­hal­len­er­laub­nis.
Bereits in der Wer­bung für den Abschluss eines Ver­tra­ges über eine Bestell­hot­line muss auf das Wider­rufs­recht hin­ge­wie­sen wer­den.
Fax­rech­nun­gen ermög­li­chen den Vor­steu­er­ab­zug nur unter sehr engen, kaum über­prüf­ba­ren Vor­aus­set­zun­gen.
Anru­fe, durch die Han­dy­be­sit­zer gezielt zu einem kos­ten­in­ten­si­ven Rück­ruf ver­an­lasst wer­den sol­len, kön­nen unzu­läs­si­ge beläs­ti­gen­de Wer­bung dar­stel­len.
Die Regis­trie­rung einer Domai­nadres­se ohne eige­ne Ver­wen­dungs­ab­sicht ist nur dann eine sit­ten­wid­ri­ge Behin­de­rung, wenn die Reser­vie­rung aus­schließ­lich dazu dient, die Domain für einen Kon­kur­ren­ten zu sper­ren.
Die von der Deut­schen Tele­kom AG ange­bo­te­nen Tari­fe “Aktiv Plus xxl (neu)” und “AktivP­lus basis call­time 120” sind mög­li­cher­wei­se wett­be­werbs­wid­rig.