Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Das neue Jahr bringt höhe­re Frei­be­trä­ge und GWG-Grenz­wer­te, nied­ri­ge­re Bei­trags­sät­ze, die Betriebs­ren­ten- und die Invest­ment­steu­er­re­form sowie vie­le wei­te­re Ände­run­gen mit sich.
Eine Mus­ter­kla­ge gegen die Höhe der Nach­zah­lungs­zin­sen von 6 % pro Jahr für die Jah­re 2012 bis 2015 ist in der ers­ten Instanz erfolg­los geblie­ben.
Ab 2018 darf das Finanz­amt bei Unter­neh­men zu einer unan­ge­kün­dig­ten Prü­fung der Kas­sen­füh­rung im Rah­men der neu ein­ge­führ­ten Kas­sen-Nach­schau erschei­nen.
Ein Ein­spruch oder eine Steu­er­erklä­rung kann auch bei einem unzu­stän­di­gen Finanz­amt unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen frist­wah­rend abge­ge­ben wer­den.
Wer­den Kapi­tal­erträg auf Wunsch des Anle­gers nicht mit der Abgel­tungs­teu­er son­dern tarif­lich besteu­ert, kann das Finanz­amt eine Außen­prü­fung beim Anle­ger durch­füh­ren, wenn durch die­se Erträ­ge die maß­geb­li­che Schwel­le über­schrit­ten wird.
Die Finanz­ver­wal­tung kommt den Betrof­fe­nen des Hoch­was­sers in Nie­der­sach­sen Ende Juli mit ver­schie­de­nen Maß­nah­men ent­ge­gen.
In einem Schrei­ben hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um erklärt, dass die Digi­ta­le Lohn­Schnitt­stel­le (DLS) ver­bind­lich für alle ab dem 1. Janu­ar 2018 anfal­len­den Daten anzu­wen­den ist.
Mehr als 60 Län­der haben gemein­sam ver­ein­bart, durch Anpas­sung der bestehen­den Dop­pel­be­steue­rungs­ab­kom­men aggre­si­ven Steu­er­ge­stal­tun­gen von mul­ti­na­tio­na­len Unter­neh­men ent­ge­gen­zu­wir­ken.
Wäh­rend die Finanz­äm­ter Ein­sprü­che auch per E-Mail akzep­tie­ren, erfor­dert eine Kla­ge eine qua­li­fi­zier­te Signa­tur und ist damit nicht über das ELS­TER-Por­tal mög­lich.
Das Steu­er­um­ge­hungs­be­kämp­fungs­ge­setz bringt neben umfas­sen­den Mit­tei­lungs- und Anzei­ge­pflich­ten für Geschäfts­be­zie­hun­gen ins Aus­land auch eine gene­rel­le Abschaf­fung des steu­er­li­chen Bank­ge­heim­nis­ses.