Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Zumin­dest in Bay­ern und Nord­rhein-West­fa­len dür­fen sich Steu­er­zah­ler, die ihre Steu­er­erklä­rung selbst elek­tro­nisch über­mit­teln, die­ses Jahr zwei Mona­te län­ger Zeit las­sen.
Die Finanz­ver­wal­tung ver­öf­fent­licht jedes Jahr eine Lis­te von Ver­wal­tungs­an­wei­sun­gen, die in Zukunft nicht mehr ange­wen­det wer­den sol­len.
Lässt sich das Finanz­amt im Ver­fah­ren beim Finanz­ge­richt auf eine güt­li­che Eini­gung ein, darf es nicht spä­ter einen inhalts­glei­chen Steu­er­be­scheid mit ande­rer recht­li­cher Begrün­dung erlas­sen.
Als vor­be­rei­ten­de Maß­nah­me für die Ein­füh­rung der Pkw-Maut wer­den die Steu­er­sät­ze bei der Kfz-Steu­er noch ein­mal ent­spre­chend den Vor­ga­ben der EU-Kom­mis­si­on ange­passt.
Die Finanz­ver­wal­tung warnt vor kos­ten­pflich­ti­gen Ange­bo­ten zur Regis­tie­rung einer Umsatz­steu­er-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer.
Bei Schen­kun­gen, die dem Finanz­amt ver­schwie­gen wor­den sind, beginnt der Zins­lauf für die Hin­ter­zie­hungs­zin­sen zwölf Mona­te nach dem Zeit­punkt der Schen­kung.
Spen­den­be­schei­ni­gun­gen wer­den ab 2017 auch dann vom Finanz­amt aner­kannt, wenn sie als schreib­ge­schütz­tes Doku­ment per E-Mail ver­sen­det wer­den.
Wenn die Kos­ten für PC und Inter­net­zu­gang in kei­nem wirt­schaft­li­chen Ver­hält­nis zur Höhe der Ein­künf­te ste­hen, hat ein Kleinst­ge­wer­be­trei­ben­der Anspruch dar­auf, die Steu­er­erklä­rung wei­ter in Papier­form abge­ben zu kön­nen.
Ein neu­es Gesetz bringt neben umfas­sen­den Mit­tei­lungs- und Anzei­ge­pflich­ten für Geschäfts­be­zie­hun­gen ins Aus­land auch eine gene­rel­le Abschaf­fung des steu­er­li­chen Bank­ge­heim­nis­ses.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat die Erleich­te­run­gen für Spen­den und Maß­nah­men zur Flücht­lings­hil­fe um zwei Jah­re bis Ende 2018 ver­län­gert.