Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Die neu­es­te Steu­er­schät­zung ergibt gegen­über der vor­her­ge­hen­den Schät­zung nur gering­fü­gi­ge Ände­run­gen bei den Steu­er­ein­nah­men.
Damit die Buch­füh­rung vom Finanz­amt akzep­tiert wird, müs­sen Unter­neh­men beim Ein­satz von Regis­trier­kas­sen und ähn­li­chen Gerä­ten ver­schie­de­ne Pflich­ten beach­ten. Die Gna­den­frist für nicht auf­rüst­ba­re Alt­ge­rä­te läuft zum Jah­res­en­de aus.
Zum Jah­res­wech­sel tre­ten befris­te­te Ver­güns­ti­gun­gen für Elek­tro- und Hybrid­fahr­zeu­ge in Kraft. Zudem wird die Befrei­ung von der Kfz-Steu­er auf zehn Jah­re ver­län­gert.
Nach den Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat auch der Euro­päi­sche Gerichts­hof für Men­schen­rech­te dem Fis­kus grü­nes Licht für die Nut­zung von ange­kauf­ten Daten über mög­li­che Schwarz­geld­kon­ten gege­ben.
Der Staat kann sich dank Betriebs­prü­fun­gen und guter Kon­junk­tur über deut­li­che Mehr­ein­nah­men freu­en.
Ob die Ein­kom­men­steu­er in der Insol­venz eine nach­ran­gi­ge Ver­bind­lich­keit oder eine Mas­se­schuld ist, hängt nicht zuletzt von der Gewinn­ermitt­lungs­art ab.
Die Bun­des­re­gie­rung hat den Ent­wurf für ein Gesetz gegen Gewinn­ver­la­ge­run­gen vor­ge­legt, mit dem der inter­na­tio­na­le Infor­ma­ti­ons­aus­tausch über Ver­rech­nungs­prei­se und ande­re grenz­über­schrei­ten­de Sach­ver­hal­te gestärkt wer­den soll.
Das Finanz­amt darf von einem Zei­tungs­ver­lag in der Regel Anga­ben über die Inse­ren­ten von Anzei­gen im Rah­men eines Sam­mel­aus­kunfts­er­su­chens ver­lan­gen.
Hin­ter­zie­hungs­zin­sen ent­ste­hen schon ab der Fäl­lig­keit einer zu nied­rig fest­ge­setz­ten Ein­kom­men­steu­er-Vor­aus­zah­lung und nicht erst mit Ablauf des jewei­li­gen Jah­res.
Beim Soli über­wiegt das Inter­es­se das Staats an einer geord­ne­ten Haus­halts­füh­rung die erheb­li­chen Beden­ken an der Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit, die das Finanz­ge­richt hat.