Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Auch wenn der Gemein­de durch eine Hohe Erstat­tung der Ruin droht, kann sie nicht gegen die Her­ab­set­zung des Gewer­be­steu­er­mess­be­trags durch das Finanz­amt kla­gen.
Der Mehr­ge­winn aus einer Betriebs­prü­fung ist in der Regel nach dem ver­ein­bar­ten Gewinn­ver­tei­lungs­schlüs­sel auf­zu­tei­len.
Deutsch­land folgt dem Vor­schlag der OECD über den Aus­tausch län­der­be­zo­gen­der Berich­te über die Tätig­keit gro­ßer, inter­na­tio­nal täti­ger Unter­neh­men.
Beim ech­ten Fac­to­ring haf­tet der Fac­tor auch dann für die in der For­de­rung ent­hal­te­ne Umsatz­steu­er, wenn er dem abtre­ten­den Unter­neh­mer bereits aus­rei­chend liqui­de Mit­tel zur Beglei­chung der Umsatz­steu­er­schuld bereit­ge­stellt hat.
Wenn in den Medi­en hin­rei­chend kon­kret über den Ankauf von Steu­er­da­ten durch den Fis­kus berich­tet wur­de, ist kei­ne straf­be­frei­en­de Selbst­an­zei­ge mehr mög­lich.
Zum Gesetz zur Moder­ni­sie­rung des Besteue­rungs­ver­fah­rens liegt jetzt eine Stel­lung­nah­me des Bun­des­rats mit ver­schie­de­nen Ände­rungs­wün­schen vor.
Gewährt ein Ver­wal­tungs­ge­richt den Antrag auf Aus­set­zung der Voll­zie­hung eines Abga­ben­be­scheids, ent­fal­len damit auch die bereits fest­ge­setz­ten Säum­nis­zu­schlä­ge und ande­re Neben­kos­ten.
Zum Gesetz zur Moder­ni­sie­rung des Besteue­rungs­ver­fah­rens liegt jetzt eine Stel­lung­nah­me des Bun­des­rats vor, in der die­ser meh­re­re Ände­run­gen for­dert.
Der Bun­des­ge­richts­hof hat sei­ne Recht­spre­chung geän­dert und unter­stellt eine Steu­er­hin­ter­zie­hung in gro­ßem Aus­maß jetzt grund­sätz­lich ab 50.000 Euro.
Alle anhän­gi­gen Ein­sprü­che gegen die Höhe des Zins­sat­zes für Steu­er­nach­zah­lun­gen aus den Jah­ren vor 2012 sind von der Finanz­ver­wal­tung per All­ge­mein­ver­fü­gung zurück­ge­wie­sen wor­den.