Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Sowohl der gewerb­li­che als auch der pri­va­te Ver­kauf über eBay, ama­zon & Co. ist reich an steu­er­li­chen Stol­per­fal­len, wie meh­re­re aktu­el­le Urtei­le und Ver­wal­tungs­an­wei­sun­gen bewei­sen.
Wie­der ein­mal warnt die Finanz­ver­wal­tung vor E-Mails mit betrü­ge­ri­schem Inhalt — dies­mal mit dem Ziel, Depot­da­ten der Steu­er­zah­ler abzu­grei­fen.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat gegen die Finanz­ver­wal­tung ent­schie­den, dass auch die Betreu­ung von Haus­tie­ren eine haus­halts­na­he Dienst­leis­tung sein kann.
Wie jedes Jahr wer­den die Finanz­äm­ter über die Weih­nachts­zeit von Voll­stre­ckungs­maß­nah­men, Betriebs­prü­fun­gen und ande­ren belas­ten­den Maß­nah­men abse­hen.
Der Trend ste­tig stei­gen­der Steu­er­ein­nah­men wird durch die aktu­el­le Steu­er­schät­zung vom Novem­ber erneut bestä­tigt.
Mit ver­schie­de­nen Maß­nah­men erleich­tert das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um die steu­er­li­che Berück­sich­ti­gung von Spen­den und Hilfs­maß­nah­men zu Guns­ten von Flücht­lin­gen.
Dass sich für Gewer­be­trei­ben­de der Soli­da­ri­täts­zu­schlag auf die Ein­kom­men­steu­er ver­rin­gert, weil sie einen Steu­er­bo­nus für die gezahl­te Gewer­be­steu­er erhal­ten, recht­fer­tigt kei­nen fik­ti­ven Gewer­be­steu­er­ab­zug beim Soli­da­ri­täts­zu­schlag für ande­re Ein­künf­te.
Neben zahl­rei­chen Ände­run­gen für Unter­neh­men ent­hält das Steu­er­än­de­rungs­ge­setz 2015 auch eini­ge Ände­run­gen, die Fami­li­en, Kapi­tal­an­le­ger und ande­re Pri­vat­leu­te betref­fen.
Am 6. Novem­ber 2015 ist das Steu­er­än­de­rungs­ge­setz 2015 in Kraft getre­ten, das Bun­des­tag und Bun­des­rat im Herbst ver­ab­schie­det hat­ten. Mit dem Gesetz wer­den vor allem Ände­rungs­wün­sche der Län­der umge­setzt, für die im letz­ten Jahr kei­ne Zeit mehr war.
Sobald die Ein­künf­te aus einer selbst­stän­di­gen Tätig­keit mehr als 410 Euro im Jahr betra­gen, muss die Steu­er­erklä­rung zwin­gend elek­tro­nisch abge­ge­ben wer­den.