Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Wenn in den Medi­en hin­rei­chend kon­kret über den Ankauf von Steu­er­da­ten durch den Fis­kus berich­tet wur­de, ist kei­ne straf­be­frei­en­de Selbst­an­zei­ge mehr mög­lich.
Zum Gesetz zur Moder­ni­sie­rung des Besteue­rungs­ver­fah­rens liegt jetzt eine Stel­lung­nah­me des Bun­des­rats mit ver­schie­de­nen Ände­rungs­wün­schen vor.
Gewährt ein Ver­wal­tungs­ge­richt den Antrag auf Aus­set­zung der Voll­zie­hung eines Abga­ben­be­scheids, ent­fal­len damit auch die bereits fest­ge­setz­ten Säum­nis­zu­schlä­ge und ande­re Neben­kos­ten.
Zum Gesetz zur Moder­ni­sie­rung des Besteue­rungs­ver­fah­rens liegt jetzt eine Stel­lung­nah­me des Bun­des­rats vor, in der die­ser meh­re­re Ände­run­gen for­dert.
Der Bun­des­ge­richts­hof hat sei­ne Recht­spre­chung geän­dert und unter­stellt eine Steu­er­hin­ter­zie­hung in gro­ßem Aus­maß jetzt grund­sätz­lich ab 50.000 Euro.
Alle anhän­gi­gen Ein­sprü­che gegen die Höhe des Zins­sat­zes für Steu­er­nach­zah­lun­gen aus den Jah­ren vor 2012 sind von der Finanz­ver­wal­tung per All­ge­mein­ver­fü­gung zurück­ge­wie­sen wor­den.
Sowohl der gewerb­li­che als auch der pri­va­te Ver­kauf über eBay, ama­zon & Co. ist reich an steu­er­li­chen Stol­per­fal­len, wie meh­re­re aktu­el­le Urtei­le und Ver­wal­tungs­an­wei­sun­gen bewei­sen.
Wie­der ein­mal warnt die Finanz­ver­wal­tung vor E-Mails mit betrü­ge­ri­schem Inhalt — dies­mal mit dem Ziel, Depot­da­ten der Steu­er­zah­ler abzu­grei­fen.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat gegen die Finanz­ver­wal­tung ent­schie­den, dass auch die Betreu­ung von Haus­tie­ren eine haus­halts­na­he Dienst­leis­tung sein kann.
Wie jedes Jahr wer­den die Finanz­äm­ter über die Weih­nachts­zeit von Voll­stre­ckungs­maß­nah­men, Betriebs­prü­fun­gen und ande­ren belas­ten­den Maß­nah­men abse­hen.