Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat den schon län­ger geplan­ten Refe­ren­ten­ent­wurf für ein Gesetz zur Moder­ni­sie­rung des Besteue­rungs­ver­fah­rens ver­öf­fent­licht.
Deutsch­land wird ab 2015 mit den Nie­der­lan­den regel­mä­ßig ver­schie­de­ne steu­er­rele­van­te Infor­ma­tio­nen aus­tau­schen, ins­be­son­de­re soweit es grenz­über­schrei­ten­de Geschäfts­tä­tig­kei­ten angeht.
Wenn das Finanz­amt die Steu­er jah­re­lang zu nied­rig fest­setzt, darf es nicht ein­fach die bestands­kräf­ti­gen Beschei­de nach­träg­lich mit der Begrün­dung ändern, dass der Feh­ler erst so spät ent­deckt wur­de, weil die vom Steu­er­zah­ler ursprüng­lich vor­ge­leg­ten Unter­la­gen inzwi­schen ver­nich­tet wur­den.
Bei einer elek­tro­ni­schen Steu­er­erklä­rung ist es nicht grund­sätz­lich grob fahr­läs­sig, wenn ein Ein­trag in einer Anla­ge ver­ges­sen wird, sodass ein bereits bestands­kräf­ti­ger Bescheid unter Umstän­den auch nach­träg­lich noch zuguns­ten des Steu­er­zah­lers geän­dert wer­den kann.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat die neu­en Grenz­wer­te für die Betriebs­prü­fungs-Grö­ßen­klas­sen ver­öf­fent­licht, die ab 2016 gel­ten wer­den.
Ist ein Ein­spruch oder ein ande­res frist­ge­bun­de­nes Schrei­ben beim Finanz­amt wegen des Post­streiks zu spät ein­ge­gan­gen, trägt der Steu­er­zah­ler dafür selbst die Ver­ant­wor­tung.
Eine USt­IdNr kann jeder Unter­neh­mer kos­ten­frei bean­tra­gen. Trotz­dem gibt es immer wie­der Ange­bo­te für eine recht teu­re Regis­trie­rung einer USt­IdNr., vor denen die Finanz­ver­wal­tung aber warnt.
Das Finanz­amt darf beim gefor­der­ten Nach­weis für eine Spen­de ins EU-Aus­land nicht über­trei­ben, aber der Spen­der muss bestimm­te Anfor­de­run­gen akzep­tie­ren.
Die Finanz­ver­wal­tung akzep­tiert die Ent­schei­dung des Bun­des­fi­nanz­hofs, dass Steu­er­erklä­run­gen auch wirk­sam per Tele­fax abge­ge­ben wer­den kön­nen.
Erneut pro­gnos­ti­ziert die halb­jähr­li­che Steu­er­schät­zung höhe­re Steu­er­ein­nah­men als zuvor erwar­tet.