Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Die anste­hen­de Ver­schär­fung bei der straf­be­frei­en­den Selbst­an­zei­ge führt zu einem neu­en Rekord an Selbst­an­zei­gen. Nicht alle Steu­er­sün­der kom­men aber unge­scho­ren davon.
Trotz des gegen­tei­li­gen Urteils eines Finanz­ge­richts hält das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um den Ein­spruch mit einer ein­fa­chen E-Mail wei­ter für zuläs­sig.
Die neus­te Steu­er­schät­zung bestä­tigt im wesent­li­chen, dass das Steu­er­auf­kom­men in den nächs­ten Jah­ren wei­ter deut­lich stei­gen wird.
Nach lan­ger Bera­tung hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um eine aktua­li­sier­te Fas­sung der Grund­sät­ze zur ord­nungs­mä­ßi­gen Buch­füh­rung und zum Daten­zu­griff ver­öf­fent­licht.
Umfang­rei­che Ände­rungs­wün­sche am Zoll­ko­de­xan­pas­sungs­ge­setz stel­len den Zeit­plan für die Ver­ab­schie­dung noch in die­sem Jahr in Fra­ge.
Auf die Ein­la­dung von Deutsch­land hin haben nun 51 Staa­ten ein Abkom­men zum glo­ba­len steu­er­li­chen Infor­ma­ti­ons­aus­tausch ab 2017 unter­zeich­net.
Eine höhe­re Hun­de­steu­er für Kampf­hun­de ist zwar zuläs­sig, aber sie darf nicht so hoch sein, dass sie einem Ver­bot gleich­kommt.
Weil mit der Abga­be einer Steu­er­erklä­rung nur eine ohne­hin bestehen­de Ver­pflich­tung erfüllt wird, ist die Abga­be kein ver­jäh­rungs­hem­men­der Antrag.
Der Regie­rungs­ent­wurf für das inof­fi­zi­el­le Jah­res­steu­er­ge­setz 2015 in Form des Zoll­ko­de­xan­pas­sungs­ge­set­zes liegt jetzt vor.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hält den gesetz­lich fest­ge­schrie­be­nen Zins­satz von 6,0 % für Steu­er­nach­zah­lun­gen zumin­dest bis 2011 für akzep­ta­bel.